Welche Leistungen erhält man aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung? - Worauf sollte der VN achten?

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Maßgeblich ist zunächst, was zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherer vertraglich vereinbart wurde. Dabei ist zunächst das vertragliche Endalter zu berücksichtigen.

Der Sinn liegt darin, dass ein nahtloser Übergang ins das Rentenalter sichergestellt sein sollte. Dies ist möglicherweise nicht bei allen Verträgen der Fall. Viele haben eine Versicherung nur mit Endalter 60 oder 65 abgeschlossen. Manche sogar deutlich darunter. Nach derzeitiger Rechtslage wird eine Rente aber erst mit 67 gezahlt. Das bedeutet im Umkehrschluss, wer früher berufsunfähig wird, kann möglicherweise seine Altersvorsorge nicht mehr besparen.

Folglich kann es zu Deckungslücken kommen, die man im Vorwege durchdenken und kalkulieren sollte

Im besten Falle wurde also die Berufsunfähigkeitsversicherung so geplant und kalkuliert, dass eine Deckungslücke gar nicht entstehen kann und im Falle der Berufsunfähigkeit „im Alter“ dennoch die Altersvorsorge nicht „zu kurz“ kommt.

Besteht eine anhaltende Erkrankung, dann muss der Versicherer während der gesamten Vertragsdauer die Rente (Berufsunfähigkeitsrente) erbringen. Nach dem Versicherungsvertrag haben die Versicherer aber das Recht auf eine Nachprüfung. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens wird geklärt, ob nach wie vor eine bedingungsgemäße Berufungsunfähigkeit besteht. Sollte sich also der Gesundheitszustand verbessern, so kann es sein, dass anlässlich eines Nachprüfungsverfahrens die Voraussetzungen der BU-Rente entfallen.

Folglich sollte der Versicherungsnehmer bereits im Vorwege seine Berufsunfähigkeitsversicherung genau durchkalkulieren. Auch gilt es hier genauestens das Bedingungswerk des Versicherers „unter die Lupe“ zu nehmen, da diese sich von Versicherer zu Versicherer deutlich unterscheiden.

In einem Nachprüfungsverfahren sollte man auch stets prüfen, wie weit die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers gehen.

Sollten Sie sich mit dem vertraglichen Bedingungswerk „überfordert“ fühlen, so sollten Sie zeitnah einen versierten Versicherungsspezialisten aufsuchen, der Sie hierbei unterstützen kann und das Vetragswerk in eine „verständliche Sprache“ übersetzen kann. Hierfür stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.



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