Welche Strafen drohen Ihnen im Zusammenhang mit Drogen? Gefängnis oder doch noch Bewährung?
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Norm | Tatbestand bzw. Handlung | Strafrahmen |
§ 29 Abs. I BtMG | sämtliche Grundtatbestände | Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Handel, Herstellung, Abgabe, Besitz in nicht geringer Menge oder jegliche Abgabe an Minderjährige | Freiheitsstrafe von 1 - 15 Jahren | |
§ 30 BtMG | bandenmäßige(r) Handel, Anbau, Herstellung, gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige, leichtfertige Todesverursachung, Einfuhr in nicht geringer Menge Menge. | Freiheitsstrafe von 2 - 15 Jahren |
§ 30 a Abs. I BtmG | bandenmäßige(r) Handel, Anbau, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr in nicht geringer Menge; Bestimmung Minderjähriger zum Handeltreiben, Abgabe, Veräußerung, Einfuhr, Ausfuhr; bewaffnetes Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, sich Beschaffen. | Freiheitsstrafe von 5 - 15 Jahren |
Welche Umstände wirken überhaupt strafschärfend oder strafmildernd?
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