Wende im Hells Angel-Verfahren

Rechtsgebiet: Strafrecht
Rechtstipp vom 18.01.2012

Nach 6 Monaten U-Haft: Kein dringender Tatverdacht mehr!

Im Mai 2011 wurde Edmund S. in Dresden unter großem polizeilichem Aufwand verhaftet und mit einem Hubschrauber nach Heidelberg verbracht. Er wurde verdächtigt, in der Nacht vom 23. zum 24. Januar 2011 eine Geiselnahme und einen erpresserischen Menschenraub begangen zu haben. Die Beschuldigung lautete, Edmund S. habe gemeinsam mit fünf anderen Verdächtigen in Heidelberg eine Person entführt. Ziel sei es dabei gewesen, in den Besitz einer Beute aus einem Einbruchsdiebstahl zu gelangen. Die Beute soll aus 500.000 EUR in Gold und Silber bestanden haben.

Die Verteidigung übernahm unser Partner, Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Endrik Wilhelm. In der am 28. November 2011 begonnenen Hauptverhandlung konnte bewiesen werden, dass unser Mandant in der Tatnacht nicht am Ort des Geschehens war. Verschiedene Belege, die dem Gericht präsentiert wurden, führten dazu, dass das Landgericht Heidelberg am sechsten Hauptverhandlungstag keinen dringenden Tatverdacht mehr sah, den Haftbefehl aufhob und die sofortige Freilassung von Edmund S. aus der Untersuchungshaft verfügte. Das Verfahren selbst dauert weiter an.


Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Endrik Wilhelm

Fachanwalt für Strafrecht

Tel. (0351) 80 71 8-90

wilhelm@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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