Wenn das Fax bei Gericht nicht geht. Lassen Sie sich Zeit!

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Keine Wiedereinsetzung wenn nur 30 Minuten eine Einreichung per Fax nicht gelingt! Hier muss man es länger versuchen.

Soweit der BGH mit Beschluss vom 06.04.2011 die Rechtsbeschwerde des Anwalts gegen die Versagung der Wiedereinsetzung nicht statt gegeben hatte wurde wie folgt argumentiert: „Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben."

Derartige Versuche um 17 Uhr 30 einzustellen ist nicht empfehlenswert. Ob man es bis 24 Uhr versuchen muss wurde zwar nicht entschieden. Im Zweifel erscheint dies aber durchaus die richtige Entscheidung zu sein um dann wenigstens für die Wiedereinsetzung ausreichend vortragen zu können.


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