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Wenn der Friseurbesuch schief geht

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

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Wer einen Friseur besucht, möchte danach auch gut aussehen. Umso schlimmer, wenn der Friseur beim Haarschnitt oder der neuen Haarfarbe pfuscht.

Eine Kundin ließ sich blonde Strähnchen färben, doch ihre Haare reagierten auf die Färbung extrem empfindlich und brachen über der Kopfhaut ab. Die Kundin forderte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihrem Frisör.

Die ihr zunächst vom zuständigen Amtsgericht zugesprochenen 1.000 Euro reduzierte das Landgericht Mönchengladbach auf 300 Euro. Hierbei wurde insbesondere berücksichtigt, wie schwer die Beeinträchtigung, aber auch das Verschulden des Friseurs juristisch zu werten ist. Zudem flossen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Streitgegner mit in die Entscheidung ein.

Zwar war die Kundin in ihrem äußeren Erscheinungsbild deutlich beeinträchtigt, doch hatte sie keine körperlichen Verletzungen oder Dauerschäden erlitten. Daher steht der Kundin laut Landgericht Mönchengladbach lediglich der reduzierte Betrag als Schmerzensgeld zu.

(Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2010, Az.: 5 S 59/09)

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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