Immer mehr Arbeitgeber zahlen verspätet oder gar nicht, oder es werden unberechtigte Abzüge vorgenommen.
Wie ist die Rechtslage?
Spätestens nach Erbringung der Arbeitsleitung ist der Lohn zur Zahlung fällig, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Der Arbeitgeber befindet sich dann im sogenannten Zahlungsverzug.
Wird trotz Aufforderung nicht bezahlt, hilft nur eine Klage beim Arbeitsgericht.
Sie erhalten dort zumindest einen schnellen GÜTETERMIN. Findet man dort keine Einigung, verzögert sich die Sache allerdings, denn der Kammertermin ist meistens erst wesentlich später.
Sie sollten trotzdem schauen, dass Sie am Ball bleiben. Insolvenzausfallgeld gibt es nur für 3 Monate.
Haben Sie also Ansprüche, welche aus einem längeren Zeitraum resultieren, besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche teilweise verloren gehen.
Übrigens: Auch Sie haben das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Sie ausstehende Löhne haben. Welche Tricks es hierbei gibt, verrät Ihnen gern Ihr Anwalt.
Rechtsanwalt Borth
www.DieOnlineKanzlei.de
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