Wer mit seinem schicken Rennrad auf dem Radweg von langsamen (Sonntags-) Radfahrern nur aufgehalten wird und sich stattdessen mit Autofahrern duellieren will, hat unter Umständen Pech gehabt. Denn wenn ein Fahrradfahrer den ausgeschilderten Radweg ignoriert und stattdessen auf der Straße fährt, so haftet er im Falle eines Unfalls mit.
Dies entschied das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.10.2011, Az.: 24 U 34/11). Der klagende Fahrradfahrer war auf der Straße auf einer Ölspur ausgerutscht. Den parallel zur Straße laufenden Radweg benutzte er nicht. Nach dem Sturz verklagte er den Fahrer des Fahrzeuges, das die Ölspur hinterlassen hatte.
Das OLG Frankfurt wies die Klage zur Hälfte ab. Den Radfahrer treffe ein eigenes Verschulden. Hätte er den Radweg benutzt, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Bewertung
2 von
4 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert