Wer zahlt bei Unfällen mit Sommerreifen im Winter?

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Wer im Winter mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnimmt, geht ein hohes Risiko ein. Durch die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Sommerreifen sind sie für die Witterungsbedingungen im Winter nicht geeignet. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kommen auf den Fahrer je nach Fall große Probleme zu.

Unfälle mit Sommerreifen

Wer mit falscher Bereifung am Straßenverkehr teilnimmt und deshalb einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Zahlung entweder völlig oder teilweise verweigert. Der Schaden des Unfallopfers wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings auch bei falscher Bereifung übernommen.

Fuhr der Geschädigte bei einem Unfall verbotenerweise Sommerreifen, kann es zu einer Mithaftung seinerseits kommen. Selbst wenn der Unfallgegner schuld an dem Unfall hat! Das ist so geregelt, weil der Geschädigte die regelmäßige Betriebsgefahr damit erhöht, die durch das Führen seines Fahrzeuges entsteht.

Bußgelder

Wird ein Verkehrsteilnehmer mit falscher Bereifung erwischt, ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig und die Eintragung von einem Punkt in Flensburg folgt. Wenn der Straßenverkehr behindert wird, steigt das fällige Bußgeld auf 80 Euro und ein Punkt in Flensburg wird eingetragen.

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 4. Dezember 2010

Seit dem 4. Dezember 2010 wurde die Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Winterreifenpflicht maßgeblich geändert. Das verabschiedete Gesetz besagt, dass bei Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte M+S Reifen Pflicht sind. Es besteht quasi ein Verbot für die Nutzung von Sommerreifen bei den genannten Wetterverhältnissen. Das Gesetz betrifft Auto-, Motorad-, Bus- und Lkw-Fahrer.

M+S steht für Matsch und Schnee. Es gibt diese Reifenart als Ganzjahres- und Winterreifen. Wichtig ist, dass die Reifen die Kennzeichnung M+S auf dem Reifenprofil tragen. Die Kennzeichnung bestätigt, dass der Reifen bei Matsch und Schnee die notwendige Haftung gewährleistet. Natürlich muss die vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern gegeben sein.

Keine Winterreifenpflicht für bestimmten Zeitraum

Bis heute gibt es keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum. Das bedeutet für Straßenverkehrsteilnehmer, dass die M+S Reifen nur bei den oben beschriebenen Wetterverhältnissen genutzt werden müssen.

Empfehlung

Grundsätzlich ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter unverantwortlich und riskant. Verkehrsteilnehmer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Jeder sollte sich dessen bewusst sein und frühzeitig auf Winterreifen wechseln. Empfehlenswert ist die M+S Reifen-Nutzung von Oktober bis Ostern.



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