Rechtstipp vom 02.08.2012

Werbung mit revidiertem Testergebnis irreführend

Nach einem Urteil des OLG Zweibrücken vom 30.05.2012 (Az.: 4 U 17/10) ist die Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest dann unzulässig, wenn das Produkt in einem späteren Test schlechter abgeschnitten hat. Rechtsanwalt Faber stellt diese Entscheidung vor.

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