WeSaveYourCopyRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt weiterhin für Zooland Music GmbH ab
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Die WeSaveYourCopyRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht nach wie vor im Auftrag der Zooland Music GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Die Zooland Music GmbH betreibt das Kölner Independent-Label Zooland Records, aus dessen Repertoire die abgemahnten Werke stammen. In der Vergangenheit, aber auch aktuell, waren dies u.a. die Titel:
• R.I.O Feat. U-Jean – Summer Jam
• R.I.O. Feat. Nicco – Party Shaker
• Cascada – Summer of Love
• Cascada – The Rhythm Of The Night
• R.I.O. feat. U-Jean – Animal
Die meisten der genannten Musikstücke genießen einen mehr oder weniger hohen Bekanntheitsgrad, weshalb sie zumeist als Teil von Samplern oder Top100 Chartcontainern zum Objekt einer Abmahnung werden. Unabhängig davon, über welche Quelle die Werke verbreitet worden sein sollen, fordert die Anwaltskanzlei betroffene Anschlussinhaber aber stets dazu auf, eine Zahlung in Höhe von 450,- EUR zu leisten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die pauschale Forderung soll dabei sowohl Schadenersatz als auch Anwaltskosten umfassen, die der Anschlussinhaber erstatten soll. Aus unserer Sicht ist dabei jedoch zu differenzieren, da nicht jede Abmahnung berechtigt erfolgt, d.h. die Ansprüche in vielen Fällen nicht gegen die richtige Person gerichtet werden. In solchen Fällen können die Ansprüche deutlich geringer ausfallen oder gar gänzlich entfallen.
Es sollte jedoch ohnehin mehr auf die Unterlassungsforderung geachtet werden, die hier im Raum steht. Sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht ist diese der Hauptbestandteil der Abmahnung, weil sie zum einen ein hohes Kostenrisiko in sich birgt, zum anderen über Jahre hinweg Haftungsrisiken begründen kann. In den allermeisten Fällen wird es daher ratsam sein, selbst wenn die Unterlassungsansprüche nicht bestehen, rein aus Gründen der unnötigen Kostenvermeidung eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies hat zwei Konsequenzen: teure Gerichtsverfahren wie eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung können vermieden werden, gleichzeitig wirkt eine modifizierte Unterlassungserklärung gerade nicht als Schuldankerkenntnis, so dass eine Verteidigung gegen die Ansprüche im Übrigen möglich bleibt.
Denn hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen: die originale Unterlassung sollte eben so wenig unterzeichnet werden, wie nicht ungeprüft die Zahlungsansprüche erfüllt werden sollten. In beiden Fällen können rechtliche Nachteile folgen, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können.
Um diese Nachteile zu vermeiden und um die richtige Vorgehensweise im Einzelfall zu wählen, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung nach Erhalt einer Abmahnung.
Kontakt
Rechtsanwalt Matthias Lederer
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