Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die lexTM rechtsanwälte i.A.d. Bellona Frankfurt GmbH

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei lexTM Rechtsanwälte (Dr. Schmitt-Gaedke + Partner) vor, welche im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH ausgesprochen wurde.

Dem Abgemahnten wird eine falsche Etikettierung von „Kaschmir“- oder „Pashmina“-Produkten vorgeworfen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb von 10 Tagen. Im Einzelnen werden abgemahnt:

  • Irreführende Werbung
  • Verstoß gegen formelle und materielle Anforderungen an Kaufangebote über Textilien und Etikettierung nach Textilkennzeichnungsverordnung

In der uns vorliegenden Abmahnung wurden zunächst keine Zahlungsansprüche geltend gemacht. Die Kostenerstattung für die Abmahnung wird zunächst nicht gefordert. Diese wurde im Nachgang gestellt. Im Einzelnen forderten die Rechtsanwälte lexTM Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 25.000,- €, mithin in Höhe von 1.044,22 €, zzgl. Kosten für einen Testkauf in Höhe von 62,10 € sowie Laborkosten in Höhe von 72,00 €. Der Gesamtbetrag von 1.178,50 wurde mit einem separaten Schreiben geltend gemacht.

Falls Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kanzlei lexTM Rechtsanwälte oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben. Ist die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstrichen, müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie gerichtlich vorgegangen wird. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden. Auch eine kurze Fristsetzung für die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Im Wettbewerbsrecht werden die Fristen kurz bemessen, so dass eine schnelle Reaktion notwendig ist.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung sollen Sie in aller Regel eine Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch kann die Widerholungsgefahr beseitigt werden. Wir raten jedoch davon ab, eine beigefügte Unterlassungserklärung ohne fachliche Prüfung zu unterschreiben. Oft werden die vorgefertigten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst, so dass unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung ausreichen wird.

Das Einstellen der Verkaufsaktivität reicht dagegen nicht aus. Sie müssen davon ausgehen, dass die gerügten Verstöße vom Abmahner gesichert wurden und vor Gericht nachgewiesen werden können.

Die Abmahnkosten können nur im Falle einer berechtigten Abmahnung verlangt werden. Ob die Vorwürfe berechtigt sind, muss im Einzelfall professionell geprüft werden. Eine Fehleinschätzung kann unter Umständen gravierende Folgen für Betroffenen nach sich ziehen. Wir raten daher, auf jeden Fall eine professionelle Hilfe zu holen.

Das Wettbewerbsrecht und Kennzeichnungsrecht ist eine sehr detaillierte und oft für einen juristischen Laien unübersichtliche Materie. Der Gesetzgeber stellt hier hohe Anforderungen an richtige Etikettierung und Produktwerbung. Einer strengen Regulierung unterfallen hinsichtlich Kennzeichnung und Produktwerbung neben Textilien auch diverse Produkte aus Bereich Lebens-, Genuss-, Arzneimittel- und Kosmetikrecht. Die Gefahr, wegen Verstöße aus dem Bereich der Produktkennzeichnung abgemahnt zu werden ist angesichts der Regelungsdichte sehr hoch. Wenn Sie eine Abmahnung wegen falscher Produktkennzeichnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gern weiter.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, Ihren Onlineshop gegen Abmahnungen abzusichern.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de.


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