Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Gabler & Webers für Herr Sven Ruhe

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Uns wurde von einem eBay-Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gabler & Webers vorgelegt. Abmahnen lässt Herr Sven Ruhe, der einen eBay-Shop betreibt.

Die Kanzlei rügt, dass eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet worden sein soll, wonach das Wort "regelmäßig" in Bezug auf die Rücksendekosten fehle. Ferner seien die Rücksendekosten im Rahmen der 40 Euro-Klausel nicht vertraglich mit dem Verbraucher vereinbart.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 859,80 Euro. Diese ergeben sich aus einem Gegenstandswert in höhe von 20.000 Euro.

Man hat die verschiedensten Reaktionsmöglichkeiten, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat. Sollte der Verstoß zutreffen, sollte in der Regel eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ändert die geforderte Unterlassungserklärung dergestalt ab, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner sollte eine Unterlassungserklärung möglichst "eng" formuliert werden, da diese 30 Jahre gilt und man die Gefahr von etwaigen Verstößen gegen die Unterlassungserklärung so gering wie möglich halten sollte. Hinsichtlich der geforderten Kosten stellt sich regelmäßig die Frage, ob diese tatsächlich angemessen sind. Ferner kann einem Abgemahnten noch das Instrument der Gegenabmahnung zustehen, wenn der abmahnende Wettbewerber selbst Wettbewerbsverstöße in seinen Angeboten begeht.

Sie sollten sich in jedem Fall durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und auch vertreten lassen. Unterlassungserklärungen können sehr weitreichende Konsequenzen haben, sodass diese nur mit sehr großer Sorgfalt formuliert werden sollten. Ferner wird Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt dabei helfen können, etwaige Zahlungsansprüche zu reduzieren, bzw. vollständig abzuwehren.

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertritt bundeweit Abgemahnte in den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken- sowie Urheberrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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