Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg

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Aktuell liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen durch Rechtsanwalt Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg vor.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht  zum Beispiel die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert, die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Um was geht es konkret?

Konkret geht es um Eintragungen von Versicherungsvertretern in Internetbranchenbüchern, wie zum Beispiel dem Stadtbranchenbuch. Angeblich ließen sich Versicherungsvertreter wettbewerbswidrig als Versicherungsmakler bezeichnen. Das sei unlauter, da hiermit in unzulässiger Weise Werbung betrieben würde.

Exkurs: Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter

Im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvertreter weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsmakler ist nicht von einer bestimmten Versicherungsgesellschaft beauftragt. Er vermittelt und betreut im Auftrag seiner Mandanten Versicherungsverträge.

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Verteidigen Sie sich richtig!

Denn wer sich in den genannten Portalen als Versicherungsmakler einträgt oder eintragen lässt, der handelt rechtswidrig. Haben Sie sich allerdings weder selbst eingetragen noch einen Dritten damit beauftragt, so sieht die Sache anders aus. Überweisen Sie daher nicht voreilig die geforderten Beträge oder unterschreiben die beigefügte Unterlassungserklärung.

Lassen Sie den Fall vorher prüfen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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