Widerruf beim Darlehen: Bekomme ich eine neue Finanzierung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim Widerruf eines Darlehensvertrages stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob sich das Risiko für sie lohnt.

Als Risiko wird insbesondere gesehen, dass die noch offene Darlehenssumme an die Bank/Sparkasse zurückgezahlt werden muss.

Die meisten Darlehensnehmer können diese Restschuld nicht einfach so begleichen, sondern müssen hierfür eine neue Finanzierung aufnehmen.

Neue Finanzierung zu günstigen Zinsen

Diese neue Finanzierung ist in der Regel zu einem günstigeren Zinssatz möglich. Dies ist auch häufig der Grund, warum das Darlehen widerrufen wird. Auf den Verbraucher wartet also eine erhebliche Zinsersparnis.

Diese kann er jedoch nur realisieren, wenn die Neufinanzierung auch klappt.

Im Internet und in der Presse gibt es Berichte, wonach Darlehensnehmer, die ihren alten Darlehensvertrag widerrufen haben, Probleme haben, eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank/Sparkasse zu finden.

Großer Konkurrenzdruck

Dies ist nach meiner Einschätzung nur für einen kleinen Teil von Finanzinstituten richtig. Eine „Allianz“ der Finanzinstitute gegen widerrufende Verbraucher kann ich derzeit nicht erkennen. Dazu ist der Konkurrenzdruck – insbesondere auch in der aktuellen Niedrigzinsphase – zu groß.

Zudem zeigen sich nach meiner Erfahrung viele Banken und Sparkassen in Bezug auf das Widerrufsrecht verhandlungsbereit und bieten eine günstigere Finanzierung von selbst an.

Mein Fazit

Bevor der Widerruf erklärt wird, sollte man sich bereits mit der Neufinanzierung beschäftigt haben. Es besteht jedoch kein Grund zur Panik.

Idealerweise hält man bereits eine anderweitige Finanzierungszusage in den Händen und kann so den Verhandlungen mit der Bank/Sparkasse gelassen entgegen sehen.

Soll eine Einigung mit der bisherigen Bank/Sparkasse gesucht werden, so kann es sinnvoll sein, zunächst nur auf das Widerrufsrecht hinzuweisen und so die Bank/Sparkasse zum Einlenken (bspw. Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung) zu bewegen. 

Hierbei ist etwas Fingerspitzengefühl und eine gute juristische Begründung gefragt. Ich habe bereits in etlichen Fällen solche Verhandlungslösungen für meine Mandanten erreicht. Gerne helfe ich auch in Ihrem Fall weiter.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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