Widerruf von Auto-Kreditverträgen: Erstes Urteil gegen Opel Bank

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Positiver Ausgang vor dem Landgericht Aurich für eine Klägerin, die Ihren Pkw-Kreditvertrag bei der Opel-Bank geschlossen und den Widerruf erklärt hatte. Mit Urteil vom 13. November 2018 erklärte das LG Aurich den Widerruf für wirksam, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Widerruf ihres Darlehensvertrags kann die Opel-Fahrerin den Darlehensvertrag samt Kaufvertrag rückabwickeln und ihr Fahrzeug zurückgeben. Sie erhält von der Opel Bank die bezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Kurz vor Jahresende und damit vor Beginn der ersten Fahrverbote in deutschen Großstädten, stärkt dieses Urteil – zum ersten Mal gegen eine Opel Bank – zum Thema Widerruf von Pkw-Kreditverträgen die Seite der Verbraucher.

Irreführende Darstellung der Folgen eines Widerrufs ist unrichtige Pflichtangabe 

Grundsätzlich kann ein Verbraucher seinen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Sind die Angaben in den Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder unvollständig, beginnt diese Frist jedoch erst dann zu laufen, wenn die Angaben nachträglich wirksam korrigiert werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann auch Jahre später den Darlehensvertrag noch widerrufen.

Im Fall der Klägerin sieht das Gericht eine fehlerhafte Angabe in der Widerrufsbelehrung: Es finden sich unterschiedliche Ausführungen über den bei der Rückabwicklung zu zahlenden Zinssatz. Das Landgericht Aurich bestätigte, dass die Angaben irreführend und widersprüchlich sind. Im Ergebnis erhält die Klägerin Ihre gezahlten Raten und die Anzahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeuges zurück.

Verschiedene Banken – derselbe Fehler 

Eine irreführende Angabe über die Widerrufsfolgen ist nicht auf Darlehensverträge der Opel Bank beschränkt, sondern findet sich in Verträgen zahlreicher Autobanken. Erst im Sommer 2018 hatte das Landgericht Stuttgart im Fall gegen die Mercedes-Benz-Bank aufgrund eines ähnlichen Fehlers zugunsten des Mercedes-Fahrers über den wirksamen Widerruf seines Darlehensvertrages entschieden. Und aufgrund vieler uns vorliegender Verträge wissen wir: diesen Fehler gibt es auch in den Verträgen der BMW Bank.

Wer kann den Widerrufsjoker ziehen?

Gerade in Zusammengang mit der Abgasmanipulation und Fahrverboten tut sich durch den Widerruf des Auto-Kreditvertrages eine finanziell interessante Möglichkeit hervor, sein Auto ohne größeren Wertverlust abzugeben. Der Widerruf ist grundsätzlich aber nicht auf eine Antriebsart beschränkt und auch für Benziner möglich.

Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einer erfahrenen Kanzlei prüfen lassen. Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung: Im Rahmen dieser prüfen wir, ob in Ihren Unterlagen Fehler vorliegen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Sofern Sie das möchten, können wir für Sie den Widerruf erklären und danach die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung vornehmen, sodass von Anfang an die gesamte Korrespondenz über uns läuft.

www.akh-h.de/schwerpunkte/widerruf-pkw-darlehensvertrag


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