Widerruf von Darlehen nach 2010 – BGH lässt Banken vorerst das Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit

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Die Urteile des Bundesgerichtshofes zu Widerrufen von Darlehensverträgen werden zunehmend differenzierter. In einem aktuellen Fall hatte der BGH den vorangegangenen Instanzen nicht viel ins Buch zu schreiben, denn auch in Karlsruhe war man der Meinung, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht die vorliegende Belehrung zutreffend eingeschätzt hatten: Nicht ganz fehlerlos, aber auch nicht so entscheidend vom Mustertext abweichend, als dass die Fehlerhaftigkeit den Anlauf der Widerrufsfrist ausgesetzt hätte.

Allerdings: Die Bank hatte es versäumt, eine zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen, trotzdem hatten die Vorinstanzen die Klage eines Darlehensnehmers und dessen Forderung nach Umwandlung des Schuldverhältnisses abgewiesen, weil dieser Belehrungsmangel ebenfalls als nicht erheblich angesehen wurde.

In diesem Teil blieb der BGH allerdings klar auf dem bisherigen verbraucherfreundlichen Kurs und gab das Verfahren zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht zurück.: „Wenn die Bank schon die Belehrung ändert und selbst die Pflicht zur Nennung einer Aufsichtsbehörde aufruft, dann sollte sie auch eine nennen!“ Die Berufungsinstanz muss aber auch ein Thema klären, dass dem Kläger noch auf die Butterseite fallen könnte: Es geht um die noch nicht geklärte Auswirkung der so genannten Rechtsmissbräuchlichkeit. Buerger: „Leider konnte der BGH dieses aus Verbrauchersicht wohl noch letzte Argument der Banken auf höchster Ebene nicht erschlagen, da die Vorinstanzen zu diesem Thema nicht die notwendigen tatsächlichen Feststellungen erhoben hatten und daher eine Zurückverweisung notwendig war.“

Der Vertrag war im August 2010 geschlossen worden – also nach dem Tod des Widerrufsjokers und mithin in einer Zeit, als wirklich jede Bank um die Wirkung weiterhin fehlerhafter Widerrufsbelehrungen wusste. Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und fest davon überzeugt, dass ein großer Teil der nach 2010 geschlossenen Darlehensverträge weiterhin widerrufbar ist.

BGH 22.11.2016, XI ZR 434/15

Mehr Informationen: www.anwalt4you.net/widerruf-darlehen


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