Widerruf von Kreditverträgen

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Viele Verbraucher müssen zähneknirschend hinnehmen, dass sie für Immobilienkredite mehr als 5 % Zinsen zahlen müssen, andererseits für ihr angelegtes Geld jetzt sogar Strafzinsen fällig werden. Will man einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden, verlangen die Banken und Sparkassen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Dem Verbraucher kommt es daher entgegen, wenn er den sogenannten Widerrufs-Joker einsetzen kann! Was hat es damit auf sich?

Viele Banken und Sparkassen haben bei der Widerrufsbelehrung, welche in Kreditverträgen enthalten sein müssen, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und Formfehler gemacht. Bisherige Prüfungen haben ergeben, dass in bis zu 2/3 aller Fälle die verwandte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verbraucher nicht selbstständig und eindeutig den Ablauf der Widerrufsfrist bestimmen kann. Oftmals sind die verwendeten Formulierungen für den Verbraucher unverständlich und nicht dem Gesetz und der Rechtsprechung entsprechend. Infolgedessen wird die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt.

Es ist also auch noch nach Jahren möglich, den Vertrag zu widerrufen und einen neuen Kreditvertrag abzuschließen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an! Im Einzelfall sollte man die Widerrufsbelehrung durch einen kundigen Anwalt prüfen lassen. Es empfiehlt sich vorher, hierfür ein festes Honorar zu vereinbaren.

Dr. Ansgar Vögeli

Rechtsanwalt/Fachanwalt

Aachen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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