Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen: Vortrag am 12.02.2015

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Zur andauernd aktuellen Frage der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen, den Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs und den daraus entstehenden Rechtsfolgen, hält Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am 12.02.2015 um 19 Uhr den inzwischen dritten Vortrag zu diesem Thema, diesmal in den Räumlichkeiten der Sozietät Berlinghoff Rechtsanwälte, Bad Nauheim.

Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Kanzlei www.berlinghoff.net. Der Vortrag steht im Anschluss an den Vortrag auf der Homepage zum Download bereit.

Neben den bereits ausführlich diskutierten Fragen der Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen (nochmals um eine Facette reicher durch die Entscheidung des LG München I vom 10.12.2014 zu einem Sparkassenformular, das noch im Zeitraum Anfang 2010 verwandet wurde) und der Frage des Vertrauensschutzes, soll der Vortrag auch intensiv die Fragen von angeblicher Verwirkung und behauptetem Rechtsmissbrauch beleuchten.

Diese Einwendungen, auf die sich Banken inzwischen vorwiegend in ihren Ablehnungen stützen, scheinen auf den ersten Blick zunehmend Erfolg zu haben (etwa Urteile der LG Hamburg und Frankfurt vom 27.11.2014 bzw. 07.11.2014 zum Rechtsmissbrauch oder OLG Frankfurt vom 19.11.2014 vom 19.11.2014 zur Verwirkung).

Hier gilt es, schon im Vorfeld und bei der Ausübung des Widerrufsrechts keine zusätzlichen Risiken zu schaffen, um den Banken hier Angriffspunkte zu liefern. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass Verbraucher ohne anwaltliche Unterstützung hier schwerwiegende Fehler machen. In der gerichtlichen Auseinandersetzung gilt es zudem, die tatsächlich überwiegend gegenteilige Auffassung von Gerichten darzulegen.

Auf alle diese Frage wird RA Koch ausführlich eingehen und Fragen beantworten.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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