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Widerrufsbelehrung der easycredit Bank (TeamBank AG) nach OLG Hamm fehlerhaft

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Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm ist eine Widerrufsbelehrung der easycredit Bank (Darlehensvertrag aus dem Jahre 2008) fehlerhaft.

In der Widerrufsbelehrung heißt es:

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag, nachdem dem/den Kunden diese Belehrung zur Verfügung gestellt und seine/ihre Vertragsurkunde, der schriftliche Kreditantrag oder die Abschrift der Vertragsurkunde oder des Kreditantrags ausgehändigt wurde.“

Erstinstanzlich hatte das Landgericht Essen mit Urteil vom 08.01.2015, Az.: 6 O 353/14, bereits zugunsten des von SH Rechtsanwälte vertretenen Darlehensnehmers entschieden, dass diese Belehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot genügt.

Diese Formulierung legt das Verständnis nahe, die Widerrufsfrist beginne unabhängig von der eigenen Willenserklärung des Verbrauchers schon einen Tag, nachdem ihm das mit der Widerrufsbelehrung versehene Darlehensangebot der Bank zugegangen ist.

Aus diesem Grunde wurde der Klage der Kanzlei SH Rechtsanwälte auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages stattgegeben.

Gegen das zugunsten des Darlehensnehmers erstrittene Urteil hatte die easycredt Bank (TeamBank AG) Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm eingelegt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat – wie zuvor das Landgericht Essen – die Auffassung der Kanzlei SH Rechtsanwälte jedoch bestätigt. Das Oberlandesgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass die von der easycredit Bank (TeamBank AG) verwendete Widerrufsbelehrung auch deshalb fehlerhaft ist, da diese entgegen den gesetzlichen Anforderungen nicht deutlich gestaltet ist. Der Widerrufsbelehrung fehlt es an einer drucktechnischen Hervorhebung.

Aufgrund dieses Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.03.2015, Az.: I-31 U 40/15, hat die easycredit Bank (TeamBank AG) mit Schriftsatz vom 02.04.2015 die Berufung zurückgenommen. Es ist daraufhin der Verlustigkeitsbeschluss zu Lasten und auf Kosten der easycredit Bank (TeamBank AG) ergangen.

Die Kanzlei SH Rechtsanwälte berät und vertritt eine Vielzahl von Darlehensnehmern zu Fragen des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen auch Ihnen gerne rund um das Thema Widerrufsrecht zur Verfügung.


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