Widerrufsinformation der DSL Bank falsch

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Die DSL Bank hat über einen langen Zeitraum falsche Widerrufsinformationen verwendet. Auch nach 2010 belehrte sie Verbraucher falsch, sodass auch heute noch der Widerruf von Kreditverträgen mit der DSL möglich ist. Der erfolgreiche Widerruf berechtigt den Verbraucher, ohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschulden oder abzulösen. Oft ist auch noch eine Absenkung der Restschuld zu erreichen.

Das Landgericht Hamburg beispielsweise hat die DSL Bank verurteilt, den Darlehensvertrag mit einem Verbraucher rückabzuwickeln. Der Fehler lag interessanterweise nicht in der Belehrung selbst, sondern in Zusätzen, die die Belehrung inhaltlich entwerteten. Im Anschluss an die Widerrufsbelehrung fand sich im Vertrag ein weiterer Textbaustein wie folgt:

„Verbindlichkeit dieses Antrages/ Bindefrist

Durch Unterzeichnung dieser Erklärung gibt der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages ab. Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertragsangebotes durch den Darlehensnehmer.“

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die zusätzlichen Ausführungen zu der Bindefrist es dem Verbraucher erschwerten, die Widerrufsfrist zu berechnen. Das Verhältnis beider Fristen zueinander konnte einem durchschnittlichen Leser nicht klar werden.

Verbraucher, die bereits widerrufen haben, aber kein Gehör bei der Bank fanden, sollten unbedingt rechtlichen Rat suchen. Gleiches gilt für Verbraucher, die noch nicht widerrufen haben und sich vorab beraten lassen möchten.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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