Wie beantrage ich einen Erbschein?

  • 3 Minuten Lesezeit

Informationen und Praxistipps für Erben

Wer Erbe ist und sein Erbrecht nachweisen muss, wird zwangsläufig mit dem Thema Erbschein konfrontiert. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  1. Brauche ich überhaupt einen Erbschein?
  2. Wer kann wie und wo einen Erbschein beantragen?
  3. Was kostet der Erbschein?

Im nachfolgenden Beitrag gebe ich Ihnen die Antwort auf diese Fragen und erkläre, wie Sie Schritt für Schritt zum Erbschein kommen.

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Brauche ich überhaupt einen Erbschein?

Einen Erbschein brauchen Sie nicht, um Erbe zu werden. Denn Erbe werden Sie automatisch zum Zeitpunkt des Erbfalls, ohne einen Erbschein zu beantragen oder die Erbschaft anzunehmen. Praktisch ist es jedoch so, dass Sie anderen gegenüber Ihre Erbenstellung nachweisen müssen. Danach fragt also zum Beispiel das Grundbuchamt, wenn Sie dort das Grundbuch einer Nachlassimmobilie zu Ihren Gunsten berichtigen wollen oder auch die Bank, wenn Sie über ein zur Erbschaft gehörendes Konto verfügen müssen.

In allen Fällen reicht ein Erbschein als Nachweis aus. Da die Beantragung eines Erbscheins jedoch mit zeitlichem und finanziellen Aufwand verbunden ist, sollte man stets prüfen, ob man seine Erbenstellung nicht auch anders nachweisen kann. Das kann zum Beispiel ein eröffnetes Testament sein, aus dem klar hervorgeht, wer Erbe ist. Bei Behörden wie dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister muss es ein notarielles Testament sein. Gegenüber Banken reicht gegebenenfalls auch ein handschriftliches Testament. Auch eine Vollmacht, des Erblassers die nach dem Tod (noch) wirksam ist, gibt eventuell so viel Handlungsfreiheit, dass ein Erbschein nicht beantragt werden muss.

Wer wirklich einen Erbschein benötigt und wer sich die Kosten sparen kann, erfahren Sie im folgenden ausführlichen Video

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Wer kann wie und wo einen Erbschein beantragen?

Einen Erbschein kann jeder Erbe beantragen. Bei einer Erbengemeinschaft mehrerer Miterben kann auch ein einzelner einen gemeinschaftlichen Erbschein für alle beantragen. Theoretisch kann die Beantragung des Erbscheins persönlich beim Nachlassgericht erfolgen. In der Praxis macht man das jedoch meist über einen Notar, der sich dann um alles kümmert und den Antrag bei Gericht stellt. Einen Rechtsanwalt benötigt man im Erbscheinverfahren nur dann, wenn die Erbfolge umstritten ist, wenn also zum Beispiel Unklarheit über die Wirksamkeit oder die Auslegung eines Testaments herrscht.

Wer einen Erbschein beantragt, muss auch die zugehörigen Unterlagen einreichen, aus denen sich die Erbfolge ergibt, also zum Beispiel Testamente und Geburts- und Heiratsurkunden.

Außerdem muss in aller Regel eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, in der versichert wird, dass die Angaben zur Erbfolge richtig und vollständig sind.

Einen Überblick über die Konstellationen, in denen Sie einen Anwalt benötigen, finden Sie im nachfolgenden ausführlichen Video:

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Was kostet der Erbschein?

Für den Erbschein fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz und sind nicht verhandelbar. In der Regel wird jeweils einen Gebühr für die Beantragung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung berechnet. Die tatsächlichen Kosten richten sich dann nach dem Wert des Nachlasses. Hier verlässt sich das Nachlassgericht auf die vom Antragsteller gemachten Wertangaben zum Nachlass.

Gebührenrechner und weitere Informationen zur Beantragung eines Erbscheins

Wenn Sie die genauen Erbschein-Kosten für Ihren Erbfall berechnen wollen und weitere ausführliche Informationen zur Beantragung eines Erbscheins oder eine Beratung wünschen, besuchen Sie gerne die ROSE & PARTNER-Kanzleiwebsite. Dort finden Sie einen Online-Gebührenrechner und Praxistipps unserer Fachanwälte für Erbrecht:  ROSE & PARTNER - Erbschein beantragen

Foto(s): ROSE & PARTNER

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