Wie hoch kann das Gehalt des Vorstands einer Stiftung sein?

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Gerade gemeinnützige Stiftungen werden häufig von ehrenamtlichen Organen geleitet, die oft nur eine Aufwandsentschädigung für ihre unentgeltliche Tätigkeit bekommen. Daneben gibt es jedoch auch hauptamtliche Führungskräfte, die Spitzengehälter beziehen.

Der nachfolgende Beitrag gibt Ihnen einen rechtlichen und steuerlichen Überblick zum Gehalt des Stiftungsvorstands.

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Wie hoch ist die tatsächliche Vergütung von Stiftungsvorständen?

In den meisten Stiftungen mit hauptamtlichen Vorständen liegt deren Jahresgehalt bei 60.000 bis 120.000 Euro. Große Stiftungen zahlen Vorständen mit besonders herausfordernden Tätigkeiten aber auch Bezüge, die deutlich darüber liegen können. Das gilt sowohl für gemeinnützige Stiftungen als auch für Familienstiftungen.

Wer legt das Gehalt des Stiftungsvorstands fest?

Maßgeblich für die Vergütung des Vorstands in der Stiftung ist zunächst die Stiftungssatzung. Diese legt aber regelmäßig nur fest, ob eine Vergütung gezahlt wird und dass diese „angemessen“ sein soll. Konkrete Beträge werden in der Satzung nicht genannt, da diese ja für die „Ewigkeit“ gemacht wurde. Denkbar ist aber, dass sich die Vergütung nach dem Stifterwillen an den Bezügen von bestimmten Berufskreisen, Besoldungsstufen etc. bemessen soll.

Gibt es neben dem Vorstand auch einen Stiftungsrat bzw. ein Kuratorium, obliegt diesem Kontrollorgan gemäß Satzung dann meist auch die Bestimmung der Vorstandsvergütung. Das konkrete Gehalt wird im Anstellungsvertrag der Stiftung mit dem Vorstandsmitglied geregelt.

Vorsicht Gemeinnützigkeit

Besonders sensibel ist die Frage nach der angemessenen Vergütung bei ehrenamtlichen Stiftungen. Diese müssen die strengen Vorgaben der Abgabenordnung erfüllen, um ihre umfassenden Steuerbefreiungen zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die Verwaltungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu Verfolgung des Stiftungszwecks stehen müssen.

Wird einem Vorstand eine zu hohe Vergütung gezahlt, wird dadurch also die Gemeinnützigkeit gefährdet. Hierin liegt ein erhebliches Risiko – für die Stiftung und ihre handelnden Organe. Aus diesem Grund müssen Vergütungsvereinbarungen mit Stiftungsvorständen besonders sorgfältig, und gegebenenfalls auch in Abstimmung mit dem Finanzamt, ausgearbeitet werden.

Drohen die Finanzbehörden, einer Stiftung die Gemeinnützigkeit zu entziehen, weil die Vorstandsgehälter zu hoch sind, wird ein solcher Konflikt letztlich vor den Finanzgerichten ausgetragen.

Konflikte rund um das Vorstandsgehalt

Streit um die Vergütung kann es natürlich auch zwischen dem Stiftungsvorstand und der Stiftung bzw. anderen Stiftungsorganen geben. In der Praxis geht es dabei häufig um die Ermittlung von Bonuszahlungen oder auch Abfindungen beim Ausscheiden eines Vorstands.

In diesen Fällen ist dann regelmäßig weder die Stiftungsbehörde, noch das Arbeitsgericht zuständig, sodass entsprechende Konflikte beim Amts- oder Landgericht entschieden werden, wenn es keine außergerichtliche Beilegung gibt.  


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