Wie ist der Nachzug meiner Verlobten aus Syrien möglich?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wie ist der Nachzug meiner Verlobten aus Syrien möglich?

                                                                                   

Beispiel: Herr A, anerkannter Flüchtling in Deutschland mit syrischer Staatsangehörigkeit und seine Verlobte die noch in Syrien lebt, wünschen sich, gemeinsam in Deutschland leben zu können. Zunächst ist wichtig festzuhalten, dass es hier zwei Wege gibt: a) Eine Heirat in Syrien und anschließender Ehegattennachzug b) Einreise nach Deutschland als Verlobte und anschließende Eheschließung in Deutschland Welche Variante für das jeweilige Paar passend ist, hängt davon ab welche Dokumente bereits vorliegen oder auch ob es noch Verwandte in Syrien gibt.


Entschließt sich das Paar für eine Heirat in Syrien ist zunächst die Ausstellung einer Vollmacht zur Eheschließung vor einem deutschen Notar erforderlich. Mit dieser Vollmacht kann dann der Verwandte in Syrien die Eheschließung in Stellvertretung vornehmen. Das syrische Recht kennt eine sogenannte Stellvertreterehe. Diese ist in Deutschland auch als wirksam anerkannt. Die Heirat in Syrien eröffnet dann die Möglichkeit zum Ehegattennachzug.

Das Paar muss  mit dem legalisierten aktuellen Familienregisterauszug und der zivilrechtlichen Heiratsurkunde bei der Botschaft einen Termin zum Ehegattennachzug vereinbaren.

Wichtig: Die Botschaft Beirut weißt darauf hin, dass sofern die Ehe kinderlos ist zustäzlich ein religiöser Heiratsvertrag oder Scharia Bestätigung oder ein Eheklage Beschluss von einem Schariagericht im Original vorgelegt werden muss.

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass ein Familiennachzug nur möglich ist, wenn Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sind.

Möchte das Paar erst in Deutschland heiraten, empfielt sich eine frühzeitige Vorsprache beim örtlich zuständigen Standesamt. Denn zur Anmeldung der Eheschließung sind zahlreiche Formalia einzuhalten und Dokumente vorzulegen.

In der Regel ist weiterhin darauf zu achten, dass Sprachkenntnisse A1 für die Verlobte nachzuweisen sind.

Das entsprechende Merkblatt der deutschen Botschaft Beirut findet sich unter folgendem Link: https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2542630

                                     

Ob ein Familiennachzug möglich ist hängt vom Status derjenigen Person ab die bereits in Deutschland lebt, dem Alter der Familienangehörigen, deren Staatsangehörigkeit, und und und. Hier die Übersicht zu behalten ist nicht immer leicht. Mit unserem Check möchten wir dir dabei helfen schnell und einfach die Frage beantworten zu können:

Hier gehts zum kostenlosen Check:

www.familiennachzug.info

                                        


Foto(s): canva.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Mara Ortler

Beiträge zum Thema