Wie kommt ein Vertrag zustande?

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Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag kommt juristisch gesehen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Diese müssen klar formuliert sein und einen Rechtsbindungswillen enthalten.

Das Angebot

Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält und den Willen zur rechtlichen Bindung zeigt. Nicht alles, was im Raum gesagt wird, stellt ein Angebot dar. Ein typisches Beispiel ist die Ware im Supermarkt. Diese ist kein Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande.

Auch in Prospekten oder Werbeanzeigen fehlen oft wesentliche Merkmale eines Angebots, wie der Rechtsbindungswille und die Verfügbarkeit der Ware. Ein echtes Angebot muss klar formuliert sein und alle notwendigen Informationen enthalten.

Die Annahme

Damit ein Vertrag zustande kommt, muss das Angebot vorbehaltlos angenommen werden. Dies kann durch ausdrückliche Zustimmung oder konkludentes Verhalten geschehen. Konkludentes Verhalten bedeutet, dass die Annahme durch schlüssiges Handeln erfolgt, z. B. durch das Rüberschieben von Geld für ein Brötchen.

Wenn jedoch das Angebot nicht vorbehaltlos angenommen wird, sondern eine Änderung vorgeschlagen wird, handelt es sich um ein neues Angebot. Beispiel: Wenn die Verkäuferin ein Stück Kuchen für 2,60 € anbietet und der Käufer 1,40 € bietet, wird das ursprüngliche Angebot abgelehnt und ein neues Angebot gemacht. Dieses kann die Verkäuferin wiederum annehmen oder ablehnen.

Beispiel: Trierer Weinversteigerung

Ein klassisches Beispiel aus der juristischen Ausbildung ist die Trierer Weinversteigerung. Hier ging es darum, ob ein verspätet eintretender Teilnehmer durch Winken ein verbindliches Gebot abgegeben hat. Die Antwort lautet nein, da kein Rechtsbindungswille vorlag. Er wollte lediglich einem Freund winken und nicht an der Auktion teilnehmen.

Fazit

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Beide müssen klar und verbindlich sein. Das klingt einfach, kann im Detail aber kompliziert werden, insbesondere wenn Missverständnisse oder unklare Äußerungen im Spiel sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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