Wie schütze ich meine Geschäftsgeheimnisse? – Das Schutzkonzept im Unternehmen etablieren!

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Ende März 2019 hat der Bundestag das neue „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ verabschiedet. Dieses neue Gesetz setzt die lange überfällige „Know-how-Richtlinie“ der Europäischen Union um. Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung eines neuen Immaterialgüterrechts – des Geschäftsgeheimnisses. Insidern zufolge wird das neue Gesetz noch Mitte April 2019 durch den Bundespräsidenten ausgefertigt. Bereits jetzt müssen Unternehmen schnell und treffsicher handeln, damit die eigenen Geschäftsgeheimnisse umfassend geschützt sind.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Ein Geschäftsgeheimnis liegt dem neuen Gesetz nach dann vor, wenn es sich um eine Information von wirtschaftlichem Wert handelt, die der Allgemeinheit nicht bekannt, also geheim ist. Ferner muss diese geheime Information durch angemessene Schutzmaßnahmen gesichert sein.

Das bedeutet letztlich, dass ein Geschäftsgeheimnis, anders als die Marke oder das Patent, nicht durch Eintragung begründet wird, sondern ausschließlich durch das eigene Handeln des Rechteinhabers. Ebenso ist im Gegensatz zum Urheberrecht keine besondere Schöpfungshöhe notwendig – das Geheimnis muss im Unternehmen nur „angemessen geschützt“ sein.

Wie schütze ich ein Geschäftsgeheimnis?

Ein Geschäftsgeheimnis wird also nur durch die angemessenen Schutzmaßnahmen geschützt. Der Gesetzesbegründung zufolge soll die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Gerichte bestimmt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber sich, möglicherweise auch durch die Komplexität des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, selbst nicht sicher war, welche Maßnahmen angemessen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen geeignet sind oder die für Geheimnisstreitverfahren zuständigen Richter überzeugen.

Jedenfalls nicht ausreichend sein wird eine einfache Liste, welche Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen vorliegen. Ein Schutzkonzept zur Etablierung angemessener Schutzmaßnahmen wird daher wohl aus drei Phasen bestehen:

  1. Erfassung von Geschäftsgeheimnissen
  2. Definition von Schutzmaßnahmen
  3. Umsetzung und Auditierung der Maßnahmen

Vielfach wird – je nach Größe des Unternehmens – der Geschäftsführung gar nicht bewusst sein, welche Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen vorliegen und wer mit welchen Geschäftsgeheimnissen umgeht. Ob es dabei ausreichend ist, dass gerade diese kritischen Informationen fehlerbehaftet durch einen eigenen Mitarbeiter gesammelt und ausgewertet werden, ist dabei mehr als fraglich. Vielmehr ist zu empfehlen, dass ein unabhängiger, zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter unter Zuhilfenahme neuer technischer Möglichkeiten nach Geschäftsgeheimnissen im Unternehmen diese klassifiziert und rechtliche sowie technisch-organisatorische Maßnahmen bestimmt. Denn auch der interne „Know-how-Officer“ wird spätestens mit der Suche nach Geschäftsgeheimnissen zum eigenen Geheimnisträger und damit zur potenziellen Schwachstelle im Unternehmen.

Geschäftsgeheimnisschutz durch Nutzung von KI

Damit Geschäftsgeheimnisse umfassend und lückenlos bewacht werden können und der Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen geregelt werden kann, bedarf es hierzu der Nutzung bester Schutzmaßnahmen. Undenkbar wäre der Verlust der eigenen Geschäftsgeheimnisse, die doch für das Unternehmen gerade der Teil sind, der das eigene Unternehmen am Markt bestehen lässt.

Im Rahmen unserer bisherigen Umsetzung noch angemessenen Schutzmaßnahmen haben wir daher einen Service, ein Produkt, entwickelt, welches durch die Nutzung einer forensischen Suche durch eine künstliche Intelligenz (KI) in Ihrem Unternehmen die Geschäftsgeheimnisse ausmacht und diese in Ihrem Unternehmen klassifiziert. Dabei ist es völlig unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, Umsatzzahlen oder der Anzahl der Mitarbeiter. Das von uns entwickelte Produkt durchsucht die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens nach Geschäftsgeheimnissen und bestimmt dabei sogar die Mitarbeiter, die mit dem Geschäftsgeheimnis umgehen – und das sogar datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.

Wenn Sie mehr zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes in Ihrem Unternehmen wissen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne senden wir Ihnen zu diesem Thema auch Informationsmaterial und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres individuellen Schutzkonzeptes.


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