© Rechtsanwältin Nicole Meyer, Zollhofstr. 4, 67061 Ludwigshafen
1. Was muss ich beachten, damit der Täter mich nicht weiter belästigt?
- Reagieren Sie am besten überhaupt nicht, dem Täter geht es darum überhaupt eine Reaktion von Ihnen zu bekommen, egal welche, denn jede Reaktion lässt ihn hoffen und sich weiter bemühen. Unterlassungsaufforderungen übermitteln Sie am besten über eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
- Vermeiden sie auf jeden Fall „letzte Aussprachen“ oder „Wiederversöhnungen“. Anderenfalls gehen Sie ein hohes Risiko ein. Es ist naiv zu glauben, dass eine „letzte Aussprache“ zur Klärung führt, wenn frühere Aussprachen teilweise über Jahre hinweg keine Lösung gebracht haben.
- Hat der Täter Ihre Telefonnummer, melden Sie das Telefon nicht ab, sondern lassen Sie sich einen Zweitanschluss geben und hängen an die alte Nummer einen Anrufbeantworter. So merkt der Täter nicht, dass Sie unter der Nummer nicht mehr erreichbar sind. Anderenfalls würde er versuchen, an die neue Nummer zu gelangen Informieren Sie ihr Umfeld (Freunde, Familie, Kollegen) darüber, dass Sie gestalkt werden.
- Machen Sie sich „unsichtbar“. Versuchen Sie Freizeitaktivitäten auf einen anderen Tag oder Uhrzeit zu verlegen als bisher und Verlegen diese immer wieder. Wechseln Sie den Weg zur Arbeit. Versuchen Sie, Ihre Arbeitszeiten zu verlegen. So verhindern sie, dass der Täter Ihnen auflauern kann.
- Erstatten sie Strafanzeige bei der Polizei und beauftragen Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt damit, Unterlassungsverfügungen zu erwirken.
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Suchen Sie eine Beratungsstelle (Weißer Ring, Notruf, Frauenhaus, Interventionsstelle, Ehe- und Lebensberatung etc.) auf.
2. Was kann ich tun, um eine Verurteilung des Täters im Unterlassungs- oder im Strafverfahren zu erleichtern?
- Sammeln Sie alles, was Sie vom Täter bekommen. Lesen Sie Briefe nicht, sondern lassen diese nur Dritte (Polizei, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) lesen. Werfen Sie Umschläge nicht weg, damit die Polizei eine Spurensicherung durchführen kann.
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Sichern Sie Anrufe auf Anrufbeantwortern oder E-Mails auf Diskette sowie CD-ROM. Bewahren Sie die Beweismittel nicht zuhause auf. Verweigern Sie die Annahme nicht bestellter Warenlieferungen oder Pakete. Informieren Sie darüber auch Ihre Nachbarn.
Führen Sie ein Opfertagebuch. Dokumentieren Sie die Handlungen des Täters genau nach Tag und Datum, ebenso wie Ihre Reaktion darauf.
Gehen sie zum Arzt/Psychiater und lassen Sie sich auf Traumata, Stress-Symptome, Ängste, Depressionen oder Schlafstörungen aufgrund des Stalkings untersuchen und attestieren. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist Vorraussetzung für die Strafbarkeit!
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