Wie Sie in 5 Schritten Ihre Marke anmelden!

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Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie mit der Hilfe von Rechtsanwalt Seidel von der Kanzlei copy & right in 5 Schritten Ihre Marke anmelden.

Jeder Mensch trägt einen Namen. Schon dadurch unterscheidet er sich von anderen. Bei Waren und Dienstleistungen verhält es sich nicht anders. Eine starke Marke weckt positive Assoziationen und übt auf Ihre Zielgruppe eine starke Anziehungskraft aus. Sie kommuniziert allein durch ihr äußeres Erscheinungsbild die Werte und Inhalte für die Ihr Unternehmen steht und dient Ihnen als Mittel, Ihre Produkte von denen Ihrer Wettbewerber abzugrenzen. 

Starke Marken zeichnen sich dadurch aus, dass sie

  • für die Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnen, besonders originell sind,
  • mit großem Aufwand beworben werden,
  • lange und umfangreich am Markt benutzt werden und
  • nicht durch die gleichzeitige Präsenz ähnlicher oder gar identischer Marken auf dem Markt verwässert werden.

Die vorstehende Auflistung macht bereits deutlich, dass die Anmeldung einer Marke für sich gesehen nicht genügt, um auch langfristig mit ihr erfolgreich zu sein. Daher begleiten wir unsere Mandanten von der ersten Idee über die Eintragung der Marke bis zu deren Etablierung auf dem Markt.

Von der Idee bis zur Eintragung

Wer seine Marke langfristig erfolgreich am Markt positionieren will, sollte bereits im Vorfeld der eigentlichen Markeneintragung einige strategische Überlegungen anstellen. Gerne beraten wir Sie dazu und entwickeln mit Ihnen eine ganzheitliche Markenstrategie, die individuell auf Ihr Produkt zugeschnitten ist. Auf dieser Grundlage führen wir auch anschließend das Eintragungsverfahren für Sie durch. Im Vorfeld des Eintragungsverfahrens werden wir mit Ihnen u.a. die folgenden Punkte erörtern.

Ist Ihre Wunschmarke von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

Hat sich vor Ihnen schon ein Anderer eine identische oder ähnliche Marke oder ein anderes Kennzeichen schützen lassen? Vor jeder Anmeldung sollte eine möglichst umfangreiche Markenrecherche durchgeführt werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig, denn die Ämter prüfen bei der Eintragung nicht, ob Ihre Wunschmarke ältere Kennzeichenrechte verletzt. Solche älteren Rechte können sich nicht nur aus eingetragenen Marken, sondern beispielsweise auch aus Werktitel, Domainnamen, Firmenbezeichnungen usw. ergeben.

Dabei gilt: Je umfangreicher die Recherche vor der Anmeldung durchgeführt wird, desto sicherer können sie davon ausgehen mit Ihrer Wunschmarke keine Rechte Dritter zu verletzen. Die Frage, wann sich zwei Zeichen derart ähnlich sind, dass eine Markenverletzung vorliegt, ist eine äußerst komplexe juristische Fragestellung, die eine Kenntnis der umfangreichen einzelfallbezogenen Rechtsprechung der jeweils zuständigen Institutionen voraussetzt.

Welche Art von Marke ist für Sie die Richtige?

Es gibt u.a. Wort-, Bild- und Wort-Bildmarken. Auch Hörmarken, abstrakte Farbmarken oder dreidimensionale Marken sind möglich. Wir schauen uns Ihre Marke genau an und erörtern mit Ihnen eine Strategie, die diejenigen Merkmale, die Ihre Marke zu etwas Besonderem machen, möglichst umfassend schützt.

Treten sie mit Ihrer Marke nur in Deutschland, der EU oder gar international auf?

Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem für europäische Gemeinschaftsmarken zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und der World Intellectual Property Oragnisation (WIPO), welche für internationale Markenregistrierungen zuständig ist.

Für welche Waren und Dienstleistungen soll Sie ihre Marke Schutz genießen? Werden sie in den nächsten 5 Jahren mehr oder andere Geschäftsfelder mit der Marke bedienen als jetzt?

Eine Marke kann, einmal eingetragen, beliebig oft verlängert werde. Eine nachträgliche Änderung der Schutzklassen ist hingegen nicht möglich. Denken Sie also vorausschauend.

Bei Marken, die Bildelemente enthalten, kann die Art der Darstellung in der Anmeldung den Schutzbereich der Marke beschränken oder erweitern. So kann es beispielsweise im Einzelfall vorteilhaft sein, ein farbiges Logo in schwarz-weiß einzureichen oder bei einer aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marke den Wortbestandteil isoliert als Wortmarke anzumelden. Wir beraten sie dazu gerne und erläutern mit Ihnen die Rechtslage.

Gerne beraten wir Sie bereits bei der Gestaltung der Marke, indem wir für Sie prüfen, wie Ihr Entwurf eventuell modifiziert werden könnte, um seine Kennzeichnungskraft zu erhöhen oder ihn überhaupt erst der Eintragung zugänglich zu machen.

Auch wenn Sie vielleicht vorher nicht mit einem solchen Aufwand gerechnet haben und Sie der Meinung sind, eine solche ganzheitliche Markenstrategie sei nichts für Sie, weil sie zu teuer oder zu umständlich sei, so können wir Ihnen versichern, dass der Nutzen für Sie die Kosten bei Weitem überwiegt. Bei der Frage danach, ob Sie in eine fundierte und konsequent umgesetzte Markenstrategie investieren, sollten sie sich einmal fragen, welcher Schaden ihnen entstehen würde, wenn Sie Ihre Marke nach vielen Jahren plötzlich komplett aus dem Geschäftsverkehr entfernen müssten. Nicht nur würde man Ihr Produkt und die damit verbundenen Qualitäts- und Wertevorstellungen nicht mehr als von Ihnen stammend erkennen können, Sie müssten womöglich sogar Ihre gesamte Corporate Identity neu gestalten, soweit diese auf der Marke beruht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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