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Wie wähle ich einen Pflichtverteidiger?

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Was ist ein Pflichtverteidiger und wie wähle ich so einen? Brauche ich den überhaupt und was kostet der? Das sind Fragen, die sich in einem Strafprozess stellen können. Zu dieser Frage möchte ich Ihnen im Folgenden einige Ausführungen machen:

Die Pflichtverteidigung hat oftmals den Ruf einer „Verteidigung zweiter Klasse“. Dem muss entgegengetreten werden, denn ein Rechtsanwalt der eine Pflichtverteidigung übernimmt, muss diese ebenso gewissenhaft ausführen, wie eine Wahlverteidigung. Wer dies nicht tut, der verteidigt seinen Mandanten nicht, der verrät ihn!

Um die Frage zu klären, wie man einen Pflichtverteidiger wählt, muss man zunächst beachten, wann eine Pflichtverteidigung in Frage kommt, denn nicht in jedem Fall, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

Das Gesetz regelt die Fälle, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt werden kann, die wesentlichen sind folgende:

  • Wenn einem ein Verbrechen zur Last gelegt wird
  • Schwere der Tat
  • Die Schwere der Tat ergibt sich aus der zu erwartenden Strafhöhe, als Faustformel kann man etwa bei einer Straferwartung von 1 Jahr von einem Fall der Pflichtverteidigung ausgehen
  • Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
  • Kurz gesagt, wenn die Ermittlungen so umfangreich sind, dass ein durchschnittlicher Beschuldigter nicht die Möglichkeit hat, sich ein umfassendes Bild über den Tatvorwurf zu machen
  • Verteidigungsunfähigkeit
  • Dies richtet sich nach der Person des Beschuldigten, ob dieser in der Lage ist, sich in einem Verfahren zu verteidigen oder nicht
  • Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht im ersten Rechtszug
  • Wenn ein Berufsverbot droht
  • Wenn bereits eine Untersuchungshaft vollstreckt wird

Das Gesetz regelt also besondere Fälle, welche für eine Pflichtverteidigung geeignet sind und orientiert sich nicht an den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten.

Und wie wählt man nun einen Pflichtverteidiger?

Zunächst ist zu beachten, dass eine Pflichtverteidigung sowohl von Amts wegen, als auch auf Antrag festgestellt werden kann.

Sollte das Gericht einen Fall der Pflichtverteidigung feststellen, hat man die Möglichkeit selbst einen geeigneten Rechtsanwalt auszusuchen, oder sich vom Gericht ausgewählten Rechtsanwalt beiordnen zu lassen.

Auf jeden Fall sollte man sich selbst um einen geeigneten Rechtsanwalt bemühen. Zum Einen kann man in diesem Fall einen Rechtsanwalt wählen, zu dem man Vertrauen hat. Zum Anderen kann man so vermeiden, dass man vom Gericht einen „Geständnisbegleiter“ beigeordnet bekommt, also einen Rechtsanwalt der versucht, dem Gericht möglichst wenig Probleme zu bereiten, auf Kosten einer ordentlichen Verteidigung.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Pflichtverteidigung zu stellen. Hierfür sucht man sich einen Rechtsanwalt aus, der in einem geeigneten Fall direkt den Antrag auf Pflichtverteidigung stellt.

Was muss bei der Verteidigerauswahl beachtet werden?

Auf jeden Fall muss der Rechtsanwalt gute Kenntnisse im Bereich des Strafrechts besitzen. Hierzu ist weder ein Fachanwaltstitel notwendig, noch garantiert ein solcher diese guten Kenntnisse. Vielmehr sollte man sich in einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt von dessen Fähigkeiten überzeugen. Hat man nach einem Gespräch ein ungutes Gefühl, sollte man einen anderen Rechtsanwalt suchen. Dies gebieten schon alleine die möglichen, schwerwiegenden Folgen einer Verurteilung.

Anders als noch vor wenigen Jahren, ist die Entfernung zum Gericht kein Argument gegen eine Pflichtverteidigerbestellung. Sie können sich daher auch auswärtige Rechtsanwälte aussuchen.

Und was kostet ein Pflichtverteidiger?

Zunächst einmal kostet der Pflichtverteidiger den Beschuldigten nichts, denn die Kosten werden von der Staatskasse getragen. Daher muss sich ein Beschuldigter keine Sorgen um hohe Rechtsanwaltsgebühren machen.

Sollten Sie Fragen zur Pflichtverteidigung haben, oder möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung in Frage kommt, dann nehmen Sie doch gerne mit mir Kontakt auf.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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