Wird kleiner Schadensersatz im Abgasskandal für Vielfahrer zum Joker?

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Vielfahrer sind im Diesel-Abgasskandal von VW vor Gericht bisher leer ausgegangen. Ab einer bestimmten Laufleistung des Motors fraß die an VW zu zahlende Nutzungsentschädigung den Schadensersatz der Verbraucher auf. Das könnte sich jetzt ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 24. Januar 2022 über den kleinen Schadensersatz (Az. VIa ZR 100/21). Dabei behält der Verbraucher sein Fahrzeug und erhält Schadensersatz, der vom Kaufpreis berechnet wird – unabhängig von den gefahrenen Kilometern. Beim großen Schadensersatz gibt der Halter seinen Diesel zurück und muss für die Nutzung ein Entgelt bezahlen. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt der kleine Schadensersatz eine Art Joker dar, mit dem Vielfahrer doch noch entschädigt werden. Zumal der BGH den kleinen Schadensersatz im Juli 2021 bereits bestätigt hat (Az. VI ZR 40/20). Die Kanzlei rät vom Skandal betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Denn der Skandal ist noch lange nicht vorbei.

Kleiner Schadensersatz: VW-Klagen sind weiter erfolgversprechend

Einen klaren Sieg für die Verbraucher hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juli 2021 errungen (Az. VI ZR 40/20). Mit dem kleinen Schadensersatz hatte der BGH Verbrauchern eine Möglichkeit an die Hand gegeben, Entschädigungen einzuklagen und dabei das Fahrzeug zu behalten. Bei dieser Art des Schadensersatzes fordert der Verbraucher eine Kaufpreis-Minderung. Der BGH hat diese Vorgehensweise für rechtens erklärt. Das interessante daran: Die Preisminderung wird auf den Kaufpreis fällig, da das Fahrzeug nicht sein Geld wert war. Eine Nutzungsentschädigung hat der BGH beim sogenannten kleinen Schadensersatz nicht vorgesehen. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss der Entfall der Nutzungsentschädigung auch dann gelten, wenn der Verbraucher sein Fahrzeug häufig benutzt und einen hohen Kilometerstand auf dem Tacho aufzuweisen hat. Am 24. Januar 2022 verhandelt der BGH genau diese Konstellation. Hier die Eckdaten und Sachlage zum Verfahren:

  • Der Kläger kaufte im September 2013 für 12.999 Euro einen gebrauchten Seat Leon, der mit dem Skandaldiesel EA189 ausgestattet war. Beim Kauf wies das Auto eine Laufleistung von 60.400 km auf. Nach dem Auffliegen des Abgasskandals ließ der Kläger ein von VW entwickeltes Software-Update aufspielen. Zum 31. Dezember 2019 betrug die Laufleistung des Seats rund 275.000 km. Der Kläger wollte eine Preisminderung (kleiner Schadensersatz). Die Vorinstanzen wiesen die Klage jeweils ab, ohne von der verbraucherfreundlichen BGH-Entscheidung vom 6. Juli 2021 Kenntnis zu haben.
     
  • Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass der BGH im aktuellen Fall die Urteile kassieren wird. Denn im Juli 2021 hat das oberste Gericht klar gemacht, dass Kläger ihr Fahrzeug auch behalten und vom Autobauer den Betrag verlangen können, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben – den sogenannten kleinen Schadensersatz. Ganz wichtig: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig. Ein enormer Vorteil zum großen Schadensersatz. Dort zehrt je nach Dauer des Verfahrens und den gefahrenen Kilometern das Nutzungsentgelt die Entschädigung auf und die Kläger gehen leer aus. Gerichte gehen davon aus, dass der VW-Diesel EA189 eine Lebenslaufleistung von rund 250.000 Kilometer besitzt.
  • Wie wird nun die Minderung des Kaufpreises ermittelt? „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich“, heißt es in der Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 6. Juli 2021. Bei der Ermittlung der Differenz müsse sich aus Sicht des BGH-Senats auch die positiven und negativen Auswirkungen des Software-Updates auf den Fahrzeugwert auswirken. Die exakte Minderung müsse die Vorinstanz ermitteln.
  • Das BGH-Urteil vom Juli 2021 bietet allen VW-Kunden, die noch nicht ihre Ansprüche vor Gericht geltend gemacht haben, die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen – unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass im VW-Abgasskandal noch nichts verjährt ist. Selbst heute sind Klagen erfolgversprechend. Falls tatsächlich die einfache drei Jahre laufende Verjährung bereits eingetreten ist, greift danach der Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 BGB. Der erlischt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Etliche Gerichte der ersten und zweiten Instanz haben diesen Anspruch auf Restschadensersatz bereits bestätigt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Das zeigt das aktuelle Urteil erneut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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