Rechtsgebiet:
Erbrecht
Rechtstipp vom
26.08.2010
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, in Baden-Württemberg ist es das Notariat. Es ist u.a. dafür zuständig, den Erbschein auszustellen, Testamente und Erbverträge zu eröffnen und zu verwahren, Erbausschlagungserklärungen entgegenzunehmen, den Nachlasspfleger zu bestellen sowie den Testamentvollstrecker zu ernennen und zu entlassen.
Alle Informationen entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, deswegen ist es möglich, dass mittlerweile Änderungen durchgeführt wurden. Bitte überprüfen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen. Natürlich können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.
Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Dr. Iranbomy
www.law-recht.com
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