Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG: Schadensersatzansprüche für Anleger?

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Die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG ist eine Anlagegesellschaft, die es sich, wie das Unternehmen auf seiner Homepage schreibt, zur Aufgabe gestellt hat, einer breiten Bevölkerungsschicht die Chance zu eröffnen, sich mit relativ kleinen Beiträgen und staatlicher Förderung an einem großen Immobilienvermögen zu beteiligen. Insgesamt sollen hierzu Anlegergelder i.H.v. 240 Millionen Euro eingesammelt werden, wie es in verschiedenen Pressemitteilungen heißt.

So positiv sich die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG in ihrer Eigendarstellung präsentiert, so problematisch sind zugleich die Feststellungen des Anlegerschützers Heinz Gerlach. Dieser erklärt nämlich in seinem Brancheninformationsdienst, dass der Emissionsprospekt, der der Beteiligungsmöglichkeit der Anleger zugrunde liegt, teilweise fehlerhaft sei. „In Betracht kommen hier mehrere Prospektfehler", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Unseres Erachtens nach sind die Objekte der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG überteuert erworben worden, ohne, dass auf diesen Umstand in dem Prospekt ausdrücklich hingewiesen worden ist. Darüber hinaus steht nach Internetmeldungen der Vorwurf im Raum, dass die Auszahlung der versprochenen Ausschüttungen i.H.v. 9 % p.a. nicht bereits wie prospektiert im Jahr 2022, sondern vielmehr in dieser Höhe erst im Jahr 2028 erfolgen kann."

Betroffene Anleger können möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Beitritt zur Genossenschaft widerrufen. „Allerdings sind hierbei relativ enge Verjährungsfristen zu berücksichtigen, sodass Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden sollten." so Rechtsanwalt Christian Luber. „Denn je nach Anspruchsgegner, von denen vorliegend mehrere in Betracht kommen, kann die Verjährungsfrist entweder drei Jahre nach Beitritt zur Genossenschaft oder drei Jahre nach Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von den die Schadensersatzansprüche begründenden Umstände ablaufen."

Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.


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