Wohnungsrückgabe – wichtige Tipps

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Wenn am Ende eines Mietverhältnisses die Wohnung vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben wird, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden:

Die Übergabe sollte bei Tageslicht stattfinden, da andernfalls Mängel übersehen werden könnten.

Zudem sollten Zeugen hinzugezogen werden.

Empfehlenswert ist das detaillierte Fotografieren aller Zimmer, um den Zustand der Wohnung verlässlich zu dokumentieren. Die Fotos sollten von einem Zeugen aufgenommen werden, damit der Zeitpunkt der Aufnahme im Zweifelsfall durch Vernehmung des Zeugen bewiesen werden kann.

Besonders wichtig ist das Anfertigen eines ausführlichen Übergabeprotokolls, das von beiden Parteien unterschrieben werden sollte. Das Protokoll sollte neben dem Zustand der Wohnung auch die Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie eventuell getroffene Absprachen und Vereinbarungen sowie geleistete Barzahlungen enthalten.

Falls im Protokoll schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, sollten diese möglichst ausführlich und eindeutig formuliert werden, um spätere Missverständnisse auszuschließen. Zudem sollte die Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet werden. Falls mehrere Mieter bzw. Vermieter am Mietverhältnis beteiligt sind, müssen alle Vertragsparteien die Vereinbarung unterzeichnen.

Tipps für die im Protokoll enthaltene Checkliste:

Sind Einbauten / Umbauten vorgenommen worden? Schließen Türen und Fenster korrekt? Sind alle elektrischen Geräte, Lichtschalter, Heizungen und Wasserhähne funktionsfähig? Sind Waschbecken, Badewannen, Duschen und Toiletten unversehrt? Ist der Keller bzw. Dachboden geräumt? Sind Wände, Türzargen und Fensterrahmen unbeschädigt? Wie viele Bohrlöcher haben die Fliesen in Bad, WC und Küche? Sind Teppiche, Fußbodenbeläge und Fußleisten verschmutzt oder beschädigt? Sind Maler- und Lackierarbeiten fachgerecht durchgeführt worden? Ist die Wohnung besenrein?

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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