WSW WohnSachwerte eG - News 2023: Das endgültige Insolvenzverfahren ist eröffnet

  • 4 Minuten Lesezeit

++ Update Dezember 2022: Das endgültige Insolvenzverfahren ist eröffnet und die Gläubigerversammlung für den 10.01.2023 bestimmt ++

Über das Vermögen der WSW Wohnsachwerte eG wurde am 15.12.2022 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner. Dieser war bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig.

Die Gläubigerversammlung ist angesetzt für Dienstag, den 10.01.2023 beim Amtsgericht Weiden. Im Rahmen der Gläubigerversammlung wird der Gläubigerausschuss gewählt. Dieser vertritt die Interessen der Gläubiger der WSW.

Die Betroffenen der WSW stellen sich nunmehr die Frage, ob sie als Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderung anmelden können. Denn grundsätzlich gilt, Genossen einer Genossenschaft sind nicht Gläubiger dieser Genossenschaft und können daher ihre Forderungen auch nicht anmelden.

Im Fall der WSW wussten jedoch viele gar nicht, dass sie der Gesellschaft beigetreten sind. Sie haben dies zum Teil erst kürzlich über ihren Arbeitgeber erfahren, nachdem die Ratenzahlungen zurückkamen. Viele Anleger berichten von Kontakten über die Webseite Förderhelden, Facebook oder bei einen Kreditvermittler.

Es ist zu vermuten, dass dabei eine Reihe vom Genossen getäuscht wurden oder sogar gefälschte Anträge an die Arbeitgeber übermittelt wurden. Bei diesen Anlegern dürfte ein Beitritt zur WSW nicht wirksam sein. Diese dürften daher einen Anspruch als Gläubiger im Insolvenzverfahren der WSW geltend machen können.

Etwas anderes dürfte für die gelten, die den Vertrag selbst unterschrieben haben. Diese sind wirksam der Genossenschaft beigetreten und können daher keine Ansprüche als Gläubiger geltend machen.

Der Insolvenzverwalter wird diejenigen anschreiben, die aus seiner Sicht der Genossenschaft nicht beigetreten sind und trotzdem Zahlungen geleistet haben. Sollten Sie ein solches Schreiben nicht erhalten und der Ansicht sein dass auch Sie Forderungen geltend machen können, sollten Sie sich direkt an den Insolvenzverwalter wenden.

Aufgabe des Insolvenzverwalters wird es sein, sämtliche ausstehenden Forderungen in der WSW einzutreiben und an die Gläubiger zu verteilen. Wie auch bei anderen Genossenschaften (Geno eG, Vivono) wird zu prüfen sein, ob die Genossen, die der Gesellschaft beigetreten sind, zur Zahlung der noch ausstehenden Raten verpflichtet sind.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters 

Bereits im Frühjahr 2022 wurde der Anwalt Dr. Ampferl als Sachverständiger beauftragt. Er sollte u.a. prüfen, ob das Insolvenzgericht Weiden örtlich zuständig ist und die Insolvenzanträge zulässig sind. 

Offensichtlich wurde dies positiv beschieden. Denn mit Beschluss vom 31.08.2022 hat das Amtsgericht Weiden Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei  Dr. Beck & Partner nunmehr auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. 

Der vorläufige Insolvenzverwalter erläutert selbst die verzögerte Bearbeitung und mangelnde Publizierung der Beschlüsse durch das Amtsgericht. 

Danach werde die Aufklärung der Vermögensverhältnisse dadurch erschwert, dass sämtliche Geschäftsunterlagen der Genossenschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen beschlagnahmt wurden. Die Arbeitnehmer haben die Arbeit niedergelegt, die Geschäftsführung ist offensichtlich in Untersuchungshaft. 

Eine Veröffentlichung der Beschlüsse des Insolvenzgerichts erfolge außerdem nur, wenn auch die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt wird. Dies war vorliegend jedoch nicht erforderlich, da die Staatsanwaltschaft die Vermögenswerte der Genossenschaft bereits beschlagnahmt hat.

Ablauf des weiteren Insolvenzverfahrens

Wie geht es jetzt weiter für die Genossen?

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es nun zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine endgültige Verfahrenseröffnung vorliegen. Hierzu wird der Insolvenzverwalter die Unterlagen des Unternehmens sichten und eine Bestandsaufnahme machen. Er wird prüfen, welche Forderungen  der Genossenschaft noch zustehen und welchen Forderungen die Genossenschaft eventuell noch ausgesetzt ist.

Laut Insolvenzverwalter ist mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vor Oktober 2022 zu rechnen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Ampferl weist ausdrücklich darauf hin, dass er im derzeitigen Stadium keine Empfangszuständigkeit hat. D.h., Schreiben und Erklärungen der Genossen gegenüber der Genossenschaft, die an ihn gehen, entfalten keine Wirkung. 

Viele Genossen haben im Rahmen des Erstgesprächs gefragt, ob sie die Beteiligung außerordentlich kündigen können. Unabhängig von der Frage, ob eine solche Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt möglich ist, gegenüber dem Insolvenzverwalter kann diese auf alle Fälle nicht erklärt werden.

Wie sollten sich die Genossen nunmehr verhalten?

Weiterhin müssen die Genossen abwarten, ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Sobald die geschieht, können Gläubiger ihre Forderungen zum Insolvenzverfahren anmelden. Dabei gilt, dass Anleger und Genossen eine nachrangige Forderung haben. D.h. sie müssen warten bis sämtliche außenstehende Dritte befriedigt sind. 

Aufgrund des offensichtlich Betrugs stellt sich jedoch die Frage, ob die Genossen nicht einen Schadenersatzanspruch gegen das Unternehmen geltend machen können. Dieser Anspruch könnte dann unter Umständen gleichberechtigt zu den anderen Forderungen zu bedienen sein. 

Aber auch hier gilt, wie in allen Insolvenzverfahren, dass mit  Verlusten zu rechnen ist. 

Die Kanzlei CDR-Legal unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen

Welche Rechte und Pflichten Sie haben, und wie Sie diese geltend machen können, hängt davon ab, ob das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird. 

Bereits jetzt bietet es sich jedoch an, über mögliche Schritte gegen Dritte nachzudenken. So sind z.B. Ansprüche gegen den Vermittler denkbar. Auch berichten viele Genossen, dass sie sich gar nicht erinnern können, einen Vertrag mit der WSW WohnSachwerte eG geschlossen zu haben. Auch hier ist über mögliche Ansprüche gegen Dritte nachzudenken. 

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir Ihre Lage besprechen und das weitere Vorgehen festlegen. 

Die Kanzlei CDR-Legal hat bereits mehrer Verfahren mit insolventen Genossenschaften begleitet und Genossen bei der Wahrung ihrer Interessen unterstützt. Von dieser Erfahrung können auch Sie profitieren. 

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Foto(s): CDR Legal Rechtsanwalts GmbH


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema