Xchangeprimefx – Warnhinweis der FCA

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Anlegern wird von der Internethandelsplattform xchangeprimefx.com ein Handel in binären Optionen und in Kryptowährungen schmackhaft gemacht.

Auf der Internetseite wird dargestellt, dass die Gelder der Mitglieder auf getrennten Konten bei großen britischen Banken gehalten würden und Xchangeprimefx sichere und innovative Möglichkeiten bieten würde, an den Märkten teilzunehmen und der Handel durch die Nutzung von Bewegungen in einer Vielzahl von Märkten von einem Konto aus erfolgen würde und man mit Aktienindizes, Devisen, Rohstoffen, Kryptowährungen und Wirtschaftsereignissen, mit 5000 stündlichen, täglichen und wöchentlichen Kontrakten, die an 5 Tagen in der Woche und 23 Stunden lang gehandelt werden, handeln würde.

Allerdings Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) 

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass Xchangeprimefx über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Vorsicht auch wegen erhöhten Risiken bei Anlagen in binären Optionen 

Bei binären Optionen handelt es sich um Derivate, die auf einen Barausgleich abzielen. Ob dieser Barausgleich auch für den Anleger ermöglicht wird, ist davon abhängig, ob vor dem Ablauf eines Preises, eines Kurse oder eines Wertes eines bestimmten Basiswertes, ein definiertes Ereignis eintritt.

Es handelt sich also um eine Spekulation darauf, dass z. B. der Wert oder der Kurs einer Aktien, einer Währung oder einer Kryptowährung, steigen oder fallen wird. Tritt allerdings das definierte Ergebnis nicht ein, tritt ein Totalverlust ein.

Auch existiert kein Handel von binären Optionen an einer Börse oder an einen liquiden Markt.

Anleger sollten daher wegen der hohen Risiken derartiger Anlagen vorsichtig sein.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat aus guten Gründen den Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an deutsche Anleger verboten.

Optionen für Anleger von Xchangeprimefx

Wenn binäre Optionen einem Anleger in Deutschland offeriert werden, erfüllt dies den Tatbestand eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wenn dafür keine Genehmigung der BaFin gegeben ist, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht.

Anlegern sollten auch sehr vorsichtig sein, wenn ein Zugriff auf ihren PC über eine Fernzugriffssoftware, wie z. B. AnyDesk, gefordert wird.

Wenn Sie Anlagen bei Xchangeprimefx getätigt und Schwierigkeiten haben, können Sie sich gerne für Fragen an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger von Xchangeprimefx unterstützt und für diese Ansprüche durchsetzt und prüft.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 07.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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