Zurzeit erhalten viele arglose Internetnutzer eine Zahlungsaufforderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Baden-Baden wegen angeblicher Forderungen etwaiger Videoproduktionsfirmen, insbesondere der Firmen „Techland" und „Mick-Haig Productions Inc.".
In dem Anschreiben werden im Regelfall Schadensersatzforderungen, Verzugszinsen, Inkassokosten und Kontoführungsgebühren von mehreren hundert Euro gefordert. Die Forderungsmanagement GmbH behauptet dabei, dass die behaupteten Forderungen „längst überfällig" seien und nun der Auftrag erfolgt sei, die offenen Ansprüche einzutreiben. Meist wird Bezug genommen auf eine vorherige Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke aus Karlsruhe erfolgt.
Durch das offiziell wirkende Schreiben der Inkassofirma wird dennoch der Eindruck erweckt, dass tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung besteht. Dies ist jedoch kein unbedingtes Muss! Weder die Abmahnung eines Rechtsanwalts für vermeintlich illegale Downloads von Spielfilmen, Erotikvideos, Bildern, Software oder Computerspielen, noch ein Brief eines Inkassobüros kann eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung bewirken. Die behaupteten Forderungen sind weder fällig noch unmittelbar durchsetzbar.
Offenstehende Forderungen können nur dann zwangsweise beigetrieben werden, wenn ein so genannter rechtskräftiger Titel diesen Forderungen zu Grunde liegt. Ein solcher Vollstreckungstitel kann zum Beispiel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids vorliegen. Fehlt ein solcher Titel, hat die Gegenseite keine unmittelbare rechtliche Handhabe die nur behauptete Forderung zu realisieren. Die Zahlungsaufforderung ist daher zunächst einmal vollkommen unbeachtlich.
Viele Empfänger von Mahnschreiben zahlen jedoch meist aus Panik umgehend den geforderten Betrag. Dabei besteht in vielen Fällen überhaupt keine Veranlassung zur Zahlung.
Daher gilt: Prüfen Sie selbst oder lassen Sie die behauptete Forderung überprüfen, bevor der geforderte Betrag gezahlt wird.
Denn in jedem gezahlten Betrag steckt ein sog. Anerkenntnis. Eine solche Zahlung kann somit zu weiteren unliebsamen Überraschungen führen. Meist folgen weitere Zahlungsaufforderungen.
Höchste Vorsicht ist jedoch angesagt, wenn sie eine formelle Abmahnung eines Anwalts, zum Beispiel wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten. In diesem Fall sollten sie dringend einen eigenen fachkundigen Rechtsrat einholen. Nur ein auf dem Gebiete des Urheberrechts spezialisierter und erfahrener Anwalt kann Ihnen mit verlässlicher Gewissheit sagen, ob und wie am effektivsten auf die Abmahnung zu reagieren ist.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und spezialisiert auf dem Gebiet des Urheber- und Designrechts.
Volker Dahlbokum, LL.M.Eur., LL.M.
www.design-lawyer.com
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Neue Kommentare
Infoscore und Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen von Hilda Hoffmann am 18.02.2013 16:51
Zuerst habe ich Briefe von fine trade gmbh bekommen, danach von infoscore und jetzt von Anwalt Rainer Haase mit Zahlungsaufforderungen! Eine Roboterstimme der Anwälte hat bereits 2 x auf meine AB gesprochen! Habe bereits Anzeige wegen der Telefonate gemacht. Gruß Hoffmann
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