(Val) Wer gesetzlich krankenversichert ist und einen Zahnersatz benötigt, muss zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie anfallen, grundsätzlich selbst tragen. Dies hat die Bundesregierung der Fraktion Die Linke auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/13339) geantwortet (BT-Drs. 16/13565).
Zwar kämen in bestimmten Härtefällen in aller Regel die Krankenkassen für die Mehrkosten auf, so die Bundesregierung. Solche Zusatzkosten würden allerdings nur insoweit übernommen, als darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten seien.
Seit Anfang 2005 gelte bei der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz ein «befundbezogenes Festzuschusssystem», heißt es in der Antwort weiter. Danach erhielten gesetzlich Versicherte unabhängig von ihrem Mundgesundheitszustand, ihrem Alter, ihren Erkrankungen oder Erkrankungsrisiken wie Allergien bei einem bestimmten Befund bundesweit einheitliche Festzuschüsse zu einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, erläutert die Regierung. Innerhalb dieser Festzuschuss-Konzeption könne nicht auf jeden einzelnen Behandlungsfall bei der Auswahl der Werkstoffe abgestellt werden. Deswegen sei nicht auszuschließen, dass Versicherte «im Einzelfall mehr als 50 Prozent der in der Regelversorgung abgebildeten Kosten zu übernehmen haben», so die Regierung.
Allerdings könnten Vertragszahnärzte die Höhe der zusätzlichen Kosten für die Versicherten durch die Auswahl kostengünstiger hypoallergener Werkstoffe niedrig halten, betont die Regierung. Auch könne der Zahntechniker bei der Gestaltung des Zahnersatzes höhere Zusatzkosten vermeiden.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.07.2009
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