Ziel erreicht: 100% Geld zurück - geschädigter Anleger triumphiert gegenüber Postbank

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Kanzlei Helge Petersen & Collegen erstreitet am 23.Juli 2014 vor dem Landgericht Hannover (7 O 171/13) positives wegweisendes Urteil gegen die Postbank.

In dem zugrunde liegenden Fall hat die Klägerin im Jahr 2007 aufgrund einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG die geschlossene Schiffsbeteiligung „Produktentanker-Fonds II“ des Emissionshauses König & Cie. gezeichnet. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine spekulative Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlustes. Hinzu kommt, dass bei dieser Schiffsbeteiligung enorm hohe Innenprovisionen von über 15 % gezahlt werden, sodass dies die Wirtschaftlichkeit der Anlage von vornherein gefährdet. Die Klägerin wünschte hingegen eine sichere und werthaltige Kapitalanlage. Hiervon unbeeindruckt wurde ihr dennoch ausdrücklich die Schiffbeteiligung seitens der Postbank Finanzberatung AG empfohlen, obgleich diese Beteiligung unter keinen Gesichtspunkten zu den vorgegeben Anlagezielen der Klägerin passte. Die Klägerin forderte daher Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung von der Postbank Finanzberatung AG. Das Landgericht Hannover gab ihr Recht und verurteilte jetzt die Postbank Finanzberatung AG zur Zahlung von Schadensersatz – im Gegenzug dazu werden die Gesellschaftsanteile rückübertragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der klageführende Rechtsanwalt Jan Reimer der Kanzlei Helge Petersen & Collegen dazu: „Es freut mich, dass wir der Mandantin dabei helfen konnten, erfolgreich für ihr mühsam erspartes Vermögen zu kämpfen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es dennoch wegweisend dafür, dass es sich für die geschädigten Anleger durchaus lohnt, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auch die Gerichte zu bemühen. Wir werden deshalb auch weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, dass auch in anderen Verfahren positive Urteile gefällt werden und die Mandanten ihr Vermögen zurückerhalten, um das sie durch fehlerhafte Beratungen gebracht wurden.“

In Kürze veröffentlichen wir an dieser Stelle die Urteilsbegründung und nehmen dazu umfassend Stellung.


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