zinsvergleich.us – Finanztest warnt

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Über zinsvergleich.us wurden Anlegern u. a. Anlagen als Festgeldanlagen offeriert. Angeblich sollten Anleger auch Gelder auf ein eigenes Konto bei einer Bank überweisen.

Warnung Finanztest

In seiner Ausgabe 12/2023 warnt Finanztest vor Anlagen über zinsvergleich.us.

Die Betreiber hätten die Identität einer Aktiengesellschaft aus Bayreuth missbraucht und auch eine Adresse in Düsseldorf angegeben, unter der sich „flexible Mietbüros“ anmieten lassen würden, so Finanztest.

Das Finanzportal würde seinen Kunden einen Zugang zu vermeintlich „exklusiven“ Anlageangeboten anbieten, denen nicht zu trauen sei, wie Finanztest ausführt.

Finanztest hat das Angebot von zinsvergleich.us auch auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt.

Möglicher Betrug bei zinsvergleich.us

Die Webseite von zinsvergleich.us ist auch nicht mehr erreichbar. Auch haben die Betreiber von zinsvergleich.us keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Betreiben von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen. Dieser Umstand und auch der Aspekt, dass hier die Identität einer anderen Gesellschaft missbraucht wurde, sind Anhaltspunkte dafür, dass Anleger auch über einen Betrug geschädigt worden sein können.

Wir hatten auch bereits in unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ darauf verwiesen, dass hinsichtlich Angebote einiger anderen Anbieter von Festgeld- und Tagesgeldern ein Betrug vorliegt und die entsprechenden Gesellschaften über keine Erlaubnis der BaFin verfügen.

Keine Erlaubnis der BaFin 

Soweit Festgeldanlagen über zinsvergleich.us angeboten wurden, benötigen die Anbieter dafür eine Erlaubnis der BaFin.

Eine derartige Erlaubnis existiert nicht.

Möglichkeiten für Anleger von zinsvergleich.us

Wenn Anleger für Anlagen über zinsvergleich.us Gelder zur Verfügung gestellt haben, hinsichtlich derer eine unbedingte Rückzahlung versprochen worden ist, kann es sich um ein Einlagengeschäft handeln. Soweit dafür keine Genehmigung der BaFin existiert, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die Betreibergesellschaft als auch deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz) darstellen lassen.

Auch sofern es sich um eine sog. Drittstaateneinlagenvermittlung im Sinne von § 2 Abs. 4 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) handeln würde, würde auch diese ohne Erlaubnis der BaFin betrieben, so dass auch insoweit ein Schadensersatzanspruch begründet sein könnte.

Wenn Anleger bei Fälligkeit von Anlagen keine Rückzahlung erhalten oder auch versprochene Zinsen nicht geleistet werden, können sich auch andere Ansprüche begründen lassen.

Soweit Anleger versprochene Rückzahlungen der Zinsen nicht erhalten, müssen Sie unseres Erachtens auch rasch etwas unternehmen.

Lassen Sie sich von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten, bewahren Sie Mail- und / oder WhatsApp-Korrespondenz, Kontoauszüge über Einzahlungen auf und notieren Sie Namen von Gesprächspartnern und -inhalte.

Anleger, die Gelder über zinsvergleich.us für Anlagen eingezahlt haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die betroffene Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 11.12.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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