Zulassung zu Masterstudiengängen

Rechtsgebiete: Hochschulrecht, Öffentliches Recht
Rechtstipp vom 29.08.2011

Zulassung zu Masterstudiengängen

Kapazitätenrüge, Kapazitätenklage

Beispiel: Masterstudiengang Maschinenbau WS 2011/2012.

Die Universitäten reagieren oft konfus. In manchen Fällen werden „vorläufige" Zusagen ausgesprochen, die aber an die Nachreichung von bestimmten Unterlagen (Bachelorarbeit) bis beispielsweise zum 17.10.11 geknüpft sind; in anderen Fällen werden „vorläufige" Absagen erteilt.

Was tun?

  1. In jedem Fall empfiehlt es sich, fristgerecht Widerspruch einzulegen (Muster auf meiner Homepage unter Prüfungsrecht, www.ra-dr-gross.de),
  2. Einzelfallprüfung von mir im Wege einer Erstberatung,
  3. eventuell einstweiliger Rechtsschutz (vorläufiges Schnellverfahren) bei den zuständigen Verwaltungsgerichten (das Rechtsschutzinteresse für einen sofortigen Antrag dürfte jedenfalls bei den Studenten gegeben sein, die schon jetzt absehen können, dass sie die Frist nicht werden einhalten können),
  4. ausdrücklicher Antrag an die Universität auf kapazitätsmäßige und außerkapazitätsmäßige Zulassung,
  5. ggfs. entsprechende Anträge im Wege eines Schnellverfahrens nach § 123 VwGO und einer Klage bei Gericht.

Rechtsanwalt Dr. Groß


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