Rechtstipp vom 11.03.2009

Zur Abwehr von unerwünschter Emailwerbung, Faxwerbung und Spam-Mails

Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass insbesondere Unternehmen nach wie vor massenhaft mit Spam-Mails, ungebetenen Werbemails oder Werbefaxen überhäuft werden. Dies ist nicht weiter überraschend. Erstaunlich ist dabei vielmehr, dass sich die meisten Unternehmen nicht darüber bewusst sind, dass ein solches Vorgehen nicht geduldet werden muss. Sofern ein inländischer Absender für die Versendung verantwortlich sein sollte, kann dieser über einen Anwalt kostenpflichtig abgemahnt werden. Für die Unternehmen entstehen folglich keine Kosten. Auf diese Art kann der Flut der ungewollten Werbung begegnet werden, die nachweislich beträchtliche wirtschaftliche Schäden hervorruft.

Datum: 09.03.2009

Autor: Gulden

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de


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