Zur Vermittlerhaftung von Infinus-Vermittlern

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Nach dem Infinus-Skandal befürchten viele Vermittler der Infinus-Produkte, dass Schadensersatzklagen auf sie zukommen könnten. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek sieht keinen Grund zur Panik: „Meiner Meinung nach stehen die Vermittler nicht in der Haftung. Das hat der bisherige Verlauf schon gezeigt.“

In der Fachzeitschrift „Portfolio International“ (Ausgabe 5/2014) erklärt der auf Kapitalmarktrecht und Vermittlerrecht spezialisierte Rechtsanwalt der Münchener Kanzlei Peres & Partner, warum er die Sorgen der Infinus-Vermittler für relativ unbegründet hält. Bei gebundenen Vermittlern hafte in der Regel das Haftungsdach - also die Infinus FDI AG. „Sollte es zu Klagen kommen, können Ansprüche durch eine saubere Argumentation schon im Vorfeld abgewehrt werden“, so Sochurek. Der Rechtsanwalt vertritt knapp 80 gebundene Vermittler.

Doch selbst wenn es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, müssten die Vermittler einen Prozess nicht fürchten. Bisher hafteten die Vermittler nicht. Denn auch bei größter Sorgfalt war es für die Vermittler kaum möglich, das vermeintlich betrügerische System hinter den Infinus-Produkten zu erkennen. Sochurek stellt klar: „Die Vermittler sind nicht Täter, sondern Opfer. Sie handelten in dem Glauben, den Kunden seriöse Anlageprodukte zu verkaufen und hatte keine Ahnung von irgendwelchen betrügerischen Absichten.“


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