Rechtsgebiet:
Strafrecht
Rechtstipp vom
13.06.2008
(Val) Opfer von Zwangsheirat und von schwerem "Stalking", das heißt das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sollen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft Nebenkläger im Strafverfahren werden können. Ferner sei ihnen ein Opferanwalt, "der konsequent ihre Interessen vertritt", zur Verfügung zu stellen, betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/9448).
Ziel sei, den Schutz vor solchen Straftaten, die das Leben der Geschädigten besonders stark beeinträchtigten, zu verbessern. Die zwangsweise Verheiratung stelle beispielsweise eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, deren Folgen das Opfer oftmals sein Leben lang zu tragen habe. Mit der Einordnung der Zwangsheirat als Regelbeispiel einer besonders schweren Nötigung nach dem Strafgesetzbuch sei ein erster Schritt getan. Die mit der erhöhten Strafandrohung einhergehende stärker abschreckende Wirkung sei ein Element des Schutzes davor, überhaupt Opfer einer solchen Tat zu werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.06.2008
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