Zweites Urteil für POC-Anleger – Landgericht Berlin bestätigt Prospektfehler

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem weiteren durch Witt Rechtsanwälte (Heidelberg Berlin München) erstrittenen Urteil bestätigte das Landgericht Berlin die Fehlerhaftigkeit eines weiteren POC Prospekts. Diesmal handelte es sich um den Emissionsprospekt der POC Growth 4. GmbH & Co. KG. Die Gründungsgesellschafterinnen des betroffenen Fonds, die POC Growth 4. Verwaltungs GmbH und die Treuhänderin, die HVT HanseVermögen GmbH, wurden zur Zahlung von über 20.000,- € an den klagenden Anleger verurteilt.

Frau Rechtsanwältin Anna Zajac, die das Verfahren geführt hat, geht davon aus, dass sämtliche Anleger der POC Growth. 4 GmbH & Co. KG hiervon betroffen sind und mit guten Erfolgschancen ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafterinnen gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil ist auch für Anleger der weiteren POC Gesellschaften ein Grund zur Freude. Witt Rechtsanwälte gehen davon aus, dass auch andere POC Prospekte fehlerhaft sind. In einem früheren Urteil hat das Landgericht Berlin zuvor die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts der POC Growth 2. GmbH & Co. KG bestätigt. Hierüber haben wir bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/proven-oil-canada-bahnbrechendes-urteil-fuer-poc-anleger_097967.html

Witt Rechtsanwälte weisen jedoch darauf hin, dass vorerst möglicherweise nur Fälle betroffen sind, bei denen der Beitritt der Gesellschaft nach dem 31.12.2011 erfolgte. Die betroffenen Anleger sollen unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich überprüfen lassen. Witt Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anna Zajac

Beiträge zum Thema