Kanzlei Reckschmidt & Heyen Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten


Wir freuen uns, Sie auf unserem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.
In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


Rechtsanwalt Holger Reckschmidt
Rechtsanwalt
Holger Reckschmidt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Holger Reckschmidt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vertragsanwalt des Berliner Mietervereins e.V.. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechtes umfaßt sowohl das individuelle Arbeitsrecht (Inhalt und Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungverhältnissen, einschließlich Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht ) als auch das kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht).
Der Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht beinhaltet neben den Bereichen Recht der Wohnraummietverhältnisse und der Gewerberaummietverhältnisse auch das Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Makler- und Immobilienrecht.
Die Interessenschwerpunkte sind das Presserecht sowie das Versicherungsrecht und das allgemeine Zivilrecht.


Im Herzen Berlins am Checkpoint Charlie finden Sie die Kanzlei RECKSCHMIDT & HEYEN, Rechtsanwälte. Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte bieten Ihnen mit einem engagierten Mitarbeiterteam leistungsstarke Beratung und anwaltliche Vertretung. Unsere attraktiven Bürozeiten bieten Ihnen die umfassende Möglichkeit uns zu erreichen, um Ihr auch dringendes und gegebenenfalls fristgebundenes Anliegen vorzutragen. Wir leisten unbürokratische und unverzügliche Unterstützung in Ihrer rechtlichen Auseinandersetzung.
Die Beratung bezieht sich selbstverständlich auch auf die in der heutigen Zeit nicht unwesentliche Frage des Kostenrisikos. Gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme in Betracht kommt, ist es für Sie wichtig, auch Informationen und Hinweise zur Beratungshilfe, einer Möglichkeit zur Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, und zu dessen Pendant, der Prozesskostenhilfe, die die Kosten für die forensische Tätigkeit des beauftragten Anwaltes übernimmt, zu erhalten. Etwa im Bereich des Arbeitsrechtes besteht sogar unabhängig von den Erfolgsaussichten des Begehrens zusätzlich die Möglichkeit, eine Beiordnung des Anwaltes zu beantragen, sofern auch der Gegner anwaltlich vertreten ist. Dies ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, daß ein Erstattungsanspruch im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz für die Anwaltskosten gesetzlich ausgeschlossen ist.
Der Anwaltsvertrag, den Sie bei Mandatserteilung eingehen, ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch diesen Vertrag werden Sie zur Zahlung des anfallenden Honorars und der Anwalt zur Erbringung seiner Dienstleistung verpflichtet.
Wir garantieren allerdings, daß dieses Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stimmt, sofern Sie unser Mandant werden.
Wir arbeiten deshalb seit Jahren erfolgreich, weil wir nicht einfach Ihren Fall annehmen und verwalten, sondern mit Ihnen zunächst Ihren im Regelfall zwischen den Parteien höchst streitigen Lebenssachverhalt durcharbeiten, um jedes kleine Detail zu ermitteln, das Ihnen in Ihrer Auseinandersetzung vor Gericht helfen kann. Höchste Qualität wird in der rechtlichen Würdigung Ihres individuellen Falles gewährleistet.
Selbstverständlich ist unser Ziel die möglichst zügige Durchsetzung Ihrer Interessen, wobei wir uns nicht als reine Dienstleister verstehen. Denn die wesentlichen Grundsätze des Rechtes, nämlich Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit, verpflichten den Anwalt in der täglichen Arbeit.

Nehmen Sie uns beim Wort!

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.reckschmidt.de
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften der Kanzlei Reckschmidt & Heyen Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten:
  • Arbeitsrecht

Rechtsgebiete der Kanzlei Reckschmidt & Heyen Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten:
  • Familienrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Makler- & Immobilienrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht

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