Unsere Erbrechts-Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen rund ums ERBEN und VERSCHENKEN.
Wir bearbeiten jährlich ca. 600 bis 700 Fälle zu allen erbrechtlichen -und erbschaftsteuerlichen Themen, wie z.B. Testamente, Pflichtteil, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaftsteuer-Erklärungen, Schenkungsteuer-Erklärungen, Vertretung bei Gericht oder Finanzamt, Erbteilung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit.
Unsere Qualitäts-Garantie: Wir machen nur Erbrecht!
Meine 'Kanzlei für Erbrecht' ist eine reine Spezialkanzlei für erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Fragen. Wir sind seit 1994 schwerpunktmäßig und seit 2000 zu 100 Prozent nur noch auf den Gebieten Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig.
Dabei haben wir uns spezialisiert auf alle Fragen rund ums ERBEN und VERSCHENKEN, wie Testamente, Pflichtteil, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaftsteuer-Erklärungen, Schenkungsteuer-Erklärungen, Vertretung bei Gericht oder Finanzamt, Erbteilung, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit.
Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Freiburg zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt worden. Damit bin ich der bislang einzige Fachanwalt für Erbrecht in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und einer der ersten in Deutschland.
Meine Tätigkeit als Fachautor zahrleicher Erbrechtsbücher und Fachaufsätze, Referent von mittlerweile 400 Erbrechtsvorträgen, und als Landesvorsitzender des Deutschen Erbrechtsforum in Baden-Württemberg garantieren wie die Bearbeitung von mittlerweile ca. 2000 Erbrechtsmandaten einen absoluten Praxisbezug. In den Focus-Anwaltslisten bin ich unter den ersten Erbrechtsspezialisten Deutschlands gelistet.
Ich würde mich freuen, meine langjährige Erfahrung und mein Wissen aus dem schwierigen Rechtsbereich (Ver)Schenken und (Ver)Erben für Sie einsetzen zu dürfen.