Rechtsanwältin Daniela Sämann

Rechtsanwältin
Daniela Sämann

Interessenschwerpunkt und besondere Kenntnisse

Insbesondere zu den nachfolgen Themengebieten stehe ich gerne für telefonisch Beratung zur Verfügung.

  • Mietrecht
  • Familienrecht
  • Vertrags- und Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Arzthaftungs- und Gesundheitsrecht
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldrecht

Mietrecht
Im Mietverhältnis kann es vielfältige Probleme geben, schon vor der Unterzeichung eines Mietvertrages kann es sinnvoll sein, den Vertrag von einem Experten durchsehen zu lassen.
Daneben können offene Fragen auftreten etwa

  • zur Maklerprovision und zur Kaution
  • zur Nebenkostenabrechnung
  • zu den Rechte und Pflichten des Mieters oder Vermieters
  • zum Recht den Mietzins zu kürzen, vor allem auch in welcher Höhe
  • zur Pflicht des Mieters wegen Schönheitsreparaturen
Im Bereich des Mietrechts berate ich Sie gerne bei Fragen und Problemen in den oben genannten Bereichen oder auch bei anders gelagerten Fällen.

Vertrags- und Kaufrecht
Das Vertragsrecht bildet quasi den Allgemeinen Teil des Schuldrechts, wobei das Kaufrecht ein Teil des Besonderen Schuldrechts ist. Im allgemeinen Vertragsrecht gibt es immer wieder offene Fragen beispielsweise

  • zum Recht der Rückabwicklung oder einseitigen Aufhebbarkeit von vertraglichen Vereinbarungen
  • zu Anpassungs- oder Anfechtungsmöglichkeiten
  • zu den Voraussetzungen nach den das Gesetz Unwirksamkeit anordnet
  • die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • zu Ansprüchen auf Schadenersatz
Beim Kaufvertrag stellt sich zusätzlich gegebenenfalls die Frage
  • nach den speziellen Verjährungsvorschriften
  • den Ansprüchen bei Vertragsstörungen
  • der Abgrenzung von Sachmangelgewährleistung und Garantieversprechen
Im Kaufrecht spielt mehr und mehr der Internetkauf eine Rolle. Die Regelungen über den Fernabsatz ergänzen in diesem Bereich die gesetzlichen Vorschriften zum Kauf. Abweichend vom sonst geltenden Kaufrecht gelten hier etwa
  • spezielle Regelungen zum einseitigen Widerruf oder Rücktritt vom Kaufvertrag
  • weiter gehende Informationspflichten des Verkäufers
  • eine andere Regelung zu der Gefahrtragung
Ich würde mich freuen Ihnen bei Ihren Fragen zum Vertrags- und Kaufrecht behilflich sein zu können.

Werkvertragsrecht
Gegenseitige Verträge, die als Gegenleistung für die Vergütung die Herstellung und Verschaffung eines Werkes durch den Unternehmer vorsehen, also dem Besteller ein Erfolg geschuldet wird unterliegen dem Werkvertragsrecht. Der Vertrag der auf Errichtung eines Bauwerkes gerichtet ist, ist demnach Werkvertrag. Auch die Vereinbarung mit Handwerkern ist zumeist Werkvertrag. Auch im Bereich des privaten Baurechts kommt häufig die VOB/B (Verdingungsverordnung für Bauleistungen/ Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen) durch Einbeziehung zur Anwendung. Fragen im Zusammenhang mit Werkverträgen betreffen häufig folgende Bereiche:

  • Abschlagszahlungen für Teilleistungen
  • die Vergütung für die Herstellung und Verschaffung des Werkes
  • Verbindlichkeit von Kosten(vor)anschlägen
  • das Kündigungsrecht und Rücktritt des Bestellers
  • Sachmangelgewährleistungsansprüche und Ansprüche wegen Rechtsmängeln
  • Recht zur Ersatzvornahme, Ersatzbeschaffung
  • Voraussetzung von Schadenersatzansprüchen
  • die Verjährung von Ansprüchen im Werkvertragsrecht
Wenn Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet Werkvertrag haben, würde ich mich freuen Sie beraten zu dürfen.

Arzthaftungs- und Gesundheitsrecht
Wenn der Arzt sonstige Fehler begeht und damit schlecht leistet, hat das für die Betroffenen meist schlimme Folgen. Sollte der Arzt sein Verschulden nicht freiwillig einräumen muss sich der Betroffene sein Recht häufig erst erstreiten. Gerade beim Arzthaftungsprozess gilt es prozessual sinnvoll vorzugehen. In diesem Zusammenhang ist auf die ärztlichen Gutachterkommissionen hinzuweisen, die vor einem Prozess angerufen werden können. Weiter stellt sich gerade im Arzthaftungsrecht die Frage nach der Beweislastverteilung im Prozess, die meist über Sieg oder Niederlage vor Gericht entscheidet. Beim Gesundheitsrecht geht es vor allem um die Rechte und Pflichten der Krankenversicherten. Zu diesen und anderen Problemen im Bereich Arzthaftungs- und Gesundheitsrecht nehme ich gerne beratend Stellung.

Schadenersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
Das Schadenersatzrecht kann sowohl im Bereich von gestörten Vertragsverhältnissen, als auch im Bereich der Verletzung absoluter Rechtsgüter eine Rolle spielen. Dann stellt sich etwas die Frage

  • unter welchen Voraussetzungen ist ein Schadenersatzanspruch gegebenenfalls das dem Grunde nach zu bejahen ist, wie berechnet man die Höhe des Schadenersatzes
  • was ist Mitverschulden und inwieweit kürzt es den Schadenersatzanspruch
  • wie ist die Beweislast verteilt
Bei Schmerzensgeld macht vor allem die Bezifferung und Durchsetzung des Ausgleichbetrages Schwierigkeiten. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, etwa
  • die Art der Verletzung
  • ein etwaiges Mitverschulden des Verletzten
  • Verjährung von Ansprüchen
Daneben gilt es für die Geltendmachung von Schmerzensgeld auch prozessuale Besonderheiten zu beachten. Bei Fragen und Problemen zu diesen Bereichen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist Sonderprivatrecht der Kaufleute. Hierzu stellen sich Fragen etwa

  • nach der Kaufmannseigenschaft der Wirkung von Handelsregistereintragungen sowie dem Verfahren der Registereintragung
  • der Firma
  • der Wirkung der Prokura
  • der Haftung für Firmenschulden, besonders bei der fortgeführten Firma
  • den gesetzlichen Bestimmungen beim Handelskauf
Daneben spielt im Handelrecht vor allem das Recht der Handelsvertreter eine wesentliche Rolle, vor allem Wettbewerbsverbote und Karenzzahlungen; weiter auch die Bilanzrechtlichen Bestimmungen die im HGB niedergelegt sind. Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit vertraglichen Zusammenschlüssen zu gemeinschaftlicher Zweckverfolgung. Dabei kann es sich um Personengesellschaften oder Körperschaften handeln. Fraglich kann demnach sein,
  • wann entsteht eine Gesellschaft
  • welche Gesellschaftsform eignet sich für welche Zwecke
  • welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter
  • inwieweit haften die Gesellschafter
  • welche Gründe führen zur Auflösung der Gesellschaft
Bei Fragestellungen zu diesen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne mit meinem Rat zu Seite.

Zusätzlich interessiere ich mich für Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht, sowie Ausländerrecht.

Ausbildung und Berufserfahrung

Schullabschluss: Allgemeine Hochschulreife 1987
Studium der Rechtswissenschaften: 1994 bis 2001
Referendariat OLG Nürnberg: 2001-2003

Schwerpunkte in der universitären Ausbildung: Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht; Grundlagenseminar Arbeitsrecht

Schwerpunkt im Referendariat:
Freiwillige Gerichtsbarkeit (Erbscheinsverfahren, Handelsregister, Insolvenzverfahren, Grundbuchordnung)

Stationen:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Wettbewerbssachen
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth
Verwaltungsgericht Ansbach, Kammer für Schulwesen u.a.Amtsgericht Nürnberg

Weiterbildung:
IHK Seminar für moderne Betriebswirtschaft IHK Seminar Handelsbilanzen

Zulassung zur Rechtsanwältin: Februar 2004

Sprachen:
Englisch und Französisch

Meine Kontaktdaten finden Sie rechts.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Daniela Sämann:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Werkvertragsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

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