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Rechtsanwältin

Sandra Guenther

Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen
Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen
Für jedes Problem gibt es mindestens eine Lösung!
Sprechen Sie uns an!

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
BS
von B. S. am 12.04.2024 um 19:52 Uhr
Familienrecht
Familienrecht

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Rechtsanwältin Sandra Günther

Sind Sie auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsanwältin, die Sie umfassend über Ihre Rechte bei einer Scheidung aufklärt?

Oder werden Sie einer Straftat beschuldigt und benötigen eine engagierte Strafverteidigerin?

In Frau Rechtsanwältin Sandra Günther haben Sie die richtige Ansprechpartnerin gefunden!

In meiner Kanzlei in Dortmund widme ich mich schwerpunktmäßig den Gebieten des Familienrechts und des Strafrechts und stehe Ihnen gerne beratend und vertretend bei Ihren rechtlichen Fragestellungen oder Problemen zur Seite.
 

In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen gerne behilflich:

STRAFRECHT

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie dringend und schnellstmöglich eine Anwältin aufsuchen. Mit der passenden Strategie kann ich als Ansprechpartnerin dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Sie gegebenenfalls eingestellt und die Vorwürfe fallen gelassen werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ansonsten helfe ich Ihnen dabei, die Weichen für einen Prozess von Anfang an richtig zu stellen. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, auch für einen solchen Fall die entsprechende Strategie für Sie vorzubereiten.

Opfer einer Straftat sind bei mir ebenfalls richtig. Gerne berate und vertrete ich diese in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.

FAMILIENRECHT

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines individuellen Ehevertrags.

SCHEIDUNG

Sie möchten die Scheidung? Das Trennungsjahr beginnt gerade oder ist bereits abgelaufen? Dann benötigen Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Familienrecht der sich im Scheidungsrecht auskennt.

Eine Scheidung ist nie schön denn letztlich war es anders geplant, nämlich als Bund für Leben.

Trotzdem ist die Scheidung kein persönliches Versagen! 

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, dann wird für den Scheidungsantrag immer die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde benötigt. Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, dann wird auch die Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes benötigt. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist kann dann damit die Scheidung beantragt werden. Im Rahmen der Scheidung werden dann in der Regel auch die Rentenanwartschaften diskutiert.

Ein gängiger Scheidungstermin dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

Dabei werden Sie immer gefragt: Wann haben Sie geheiratet? Wann haben Sie sich getrennt? Möchten Sie immer noch geschieden werden?

Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich an mich unter der Rufnummer:0231 222 10 40

Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Dortmund verfüge ich über langjährige Erfahrung und unser Kanzleiteam ist darüber hinaus auch in der Lage, sie in emotionaler Hinsicht aufzufangen denn:

Eine Trennung mit sich daran anschließender Scheidung ist immer auch emotional.

Unser Motto: Es gibt für jedes Problem mindestens eine Lösung!


UMGANGSRECHT

Wenn sich Paare, die gemeinsame Kinder haben, trennen dann stellt sich regelmäßig die Frage:

Wann kann der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder sehen, sprich: Wann kann das Umgangsrecht ausgeübt werden. Fakt ist, dass jeder Elternteil das Recht dazu hat, Umgang mit seinen Kindern zu haben, wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet. Wenn Sie jetzt gerade in der Situation sind, und ihr Kind nicht sehen dürfen, dann stehen Sie auf und kämpfen für sich und ihr Kind. Niemand hat das Recht dazu aufgrund eigener enttäuschter Emotionen das Verhältnis zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und Kind zu stören oder zu vereiteln. Kinder haben immer das Recht auf beide Elternteile. Wir kämpfen mit Ihnen um Ihr Recht auf Umgang mit Ihrem Kind

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Haben Sie Personen- oder Sachschäden erlitten – etwa bei einem Verkehrsunfall, einem sonstigen Unfall oder durch eine ärztliche Fehlbehandlung? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – ich prüfe, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zustehen und wie hoch diese ausfallen. Bei Problemen, diese gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchzusetzen, stehe ich Ihnen mit persönlichem Engagement zur Seite und mache mich für Ihre Rechte und Interessen stark.

Unterhaltsrecht

Ich biete Ihnen eine fundierte Rechtsberatung im Unterhaltsrecht und beantworte Ihnen Ihre Rechtsfragen zu den Themen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt sowie Elternunterhalt. In diesem Zusammenhang berechne ich Ihnen die Höhe Ihres Anspruchs auf Unterhalt und setze Ihre Rechte gegenüber Ihrem ehemaligen Ehepartner, Partner, Kind oder Elternteil erfolgreich durch.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten Termin vereinbaren! Erste Informationen können Sie sich – kostenfrei und unverbindlich – über meine Rechtstipps einholen. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Opferschutz und Gewaltschutzverfahren




Sandra Guenther ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

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