Rechtsanwalt Martin Schmid
Der Gründer und Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid, ist
- vertretungsberechtigt an allen Gerichten Deutschlands ausser dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen), an dem nur 31 Kollegen in Deutschland postulationsfähig sind,
- nachweisbar seit dem allerersten Tag seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmässig im Bereich Medizinrecht tätig gewesen,
- besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina,
- langjährige Prozess- und Beratungserfahrung,
- seit 1984 im Eigenstudium erworbenes, breites Basiswissen im Bereich der Allgemeinen Medizin und
- nochmals weiter vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin sowie
- die Mitgliedschaft im Deutschen Who is Who und
- verfügt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK auch über ganz praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen.
Die zuerst angedachte, berufsbegleitende Promotion musste wegen der schnell einsetzenden, in dieser Form unerwarteten Frequentierung des Büros ad acta gelegt werden. Mehrere ziemlich lukrative Angebote, von Anfang an in Grosskanzleien zu arbeiten, wurden nach reiflicher Überlegung abgelehnt, um das hier praktizierte Arbeitssystem individuell zu realisieren. Ebenfalls wurden mehrere Versuche der späteren Abwerbung in Grosskanzleien abgelehnt.
Leistungsspektrum
- Individualberatung von Einzelfällen
- stand-by-consulting (Beraterverträge)
- Prozessvertretung
- risikominimierende Schadensprävention
- second-opinion-service
- Gutachten über Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln gegen Urteile im Medizinrecht, insbesondere Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
- Konfliktmediation in Arztpraxen und Kliniken
- Analyse und Optimierung von Praxis- und Klinikstrukturen sowie stand-by-Beratung
- start-up-Gründung und Dauercoaching von Privat(zahn)kliniken
- Leistungsspektrum der drei Privatinstitute
Martin Schmid Fachanwalt für Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Anästhesiologie und Intensiv- bzw. Reanimationsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie incl. aller Subsidziplinen, Dermatologie, Gynäkologie und Sonderreferat Geburtsschäden in direkter Zusammenarbeit mit FA für Gynäkologie (Auswertung der vorgeburtlichen CTG´s und Sonografien, Behandlungsfehler vor und während der Geburtsphase), HNO-Heilkunde, Innere Medizin, Kardiologie, Nephrologie, Neurochirurgie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pathologie, Plastische Chirurgie, Pneumologie, Psychiatrie, Radiologie, Transfusionsmedizin, Traumatologie ('Unfallchirurgie'), Urologie.
Zahnmedizinrecht
Implantologie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kieferorthopädie (KFO), Prothetik, Zahnerhaltung (KONS), Experimentielle Zahnheilkunde, Alterszahnheilkunde, Kinderzahnheilkunde
Arzt- und Klinikrecht
Approbationsrecht, Belegarztrecht, Berufsgerichtsverfahren, Disziplinarrecht, DRG-Problemfeld, EBM/HVM-Probleme, Ermächtigungen, Plausibilitätsprüfungen, Psychotherapeutenrecht, Vertragsgestaltung bei Ärztepartnerschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zulassungsverfahren für Ärzte und Zahnärzte,
sowie im Bereich des Medizinstrafrechts Fragestellungen betreffend - Fahrlässiger Körperverletzung, Fahrlässiger Tötung, Unterlassener Hilfeleistung, Betrug.
Med. Versicherungsrecht
Krankenversicherungsrecht (Forderungen nach Krankentagegeld, Rechtsmittel gegen gekündigte Krankenversicherungsverträge u.a.), Berufsunfähigkeitsrecht (Ansprüche aus BU-Versicherungsverträgen), Kostenerstattungsansprüche aus ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlungskosten gegen die gesetzliche oder private Krankenversicherung, Forderungen gegen Berufsgenossenschaften.
Patientenschutzrecht
die Gesamtberatung, Anfertigung und Neukonzeption von Patiententestamenten sowie allen Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, falls gewünscht und in schwierigen Fällen, unter beratender Zusammenarbeit mit unseren Fachärzten, die Durchsetzung Ihrer letzten, patientenbezogenen Verfügungen, sofern Sie befürchten, dass das betreuende Krankenhaus und/oder Ihre Angehörigen und/oder Betreuer Ihren letzten Willen missachten könnten (hierfür ist allerdings bereits zu Lebzeiten u.a. die Ausstellung einer konkreten Vollmacht erforderlich).
Schadensersatzrecht
Abwehr oder der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz