Rechtsanwältin Natascha Raquet (ERNESTUS Rechtsanwälte Insolvenzverwalter)

ERNESTUS Rechtsanwälte
Insolvenzverwalter Stuttgart
Rechtsanwältin Natascha Raquet

Sozialrecht

Pflegeversicherungsrecht, speziell: Patienten-/Vorsorgeverfügungen, Behindertentestament Krankenversicherungs-/ Unfallversicherungsrecht (Krankengeld, Arbeitsunfall, Berufskrankheit) Rentenrecht, Erwerbsunfähigkeit/Invalidität Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV"), Schwerbehindertenrecht Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, BAföG/ BAB Sozialhilfe, Wohngeld Unterhaltsregress durch Sozialhilfeträger

Speziell für Arbeitgeber:

  • Schulungen für Personalverantwortliche/Mitarbeiter Personalabteilungen im Bereich Sozial/Sozialversicherungsrecht
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement („BEM")
  • Beratung/Begleitung an Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt
  • Betriebsprüfungsverfahren
  • finanzielle Förderungsmodelle bei der Einstellung von Arbeitnehmern/ Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter
  • Verpflichtungen vor Einstellung und Kündigungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
  • Erstattungspflicht von Arbeitslosengeld und deren Vermeidung

Speziell für Selbständige:

  • Statusfeststellungsverfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von freien Mitarbeitern, Geschäftsführern, etc.

  • Arbeitsrecht
    Kündigungsschutzrecht
    Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht
    Betriebsrentenrecht
    Teilzeitarbeit, Mutterschutz und Elternzeit
    Schwerbehindertenschutz
    Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
    Urlaubsgewährung und –abgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Speziell für Arbeitgeber

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodelle, Befristungsvereinbarungen, Entwicklung/Prüfung von Betriebsvereinbarungen Aufstellung von Sozialplänen

  • Insolvenzrecht
Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Konkursverfahren, Sozialplan, Verfügungsrecht …

Unternehmensinsolvenz

Entwicklung /Prüfung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen Maßnahmen der Unternehmensliquidation Vorbereitung/ Einleitung von Insolvenzverfahren; Ausarbeitung von Insolvenzplänen Sicherung von Rechten, Verhandlung von Verträgen Gläubigerberatung bei der Durchsetzung von Rechten, Verhandlung von Vereinbarungen, Anmeldung von Insolvenzforderungen Beratung von Schuldnern gegenüber Ansprüchen des Insolvenzverwalters Beratung bzgl. Erwerbsgeschäften aus der Insolvenz

Verbraucherinsolvenz („Privatinsolvenz")

Schuldenbereinigungsverfahren Prüfung der Schuldenlage und der Antragsvoraussetzungen für einen Insolvenzantrag und Einleitung des Verfahrens Betreuung und Begleitung desgerichtlichen Insolvenzverfahrens

Es werden auch Haus- und Firmenbesuche durchgeführt, gerne nach individueller Vereinbarung, mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto ist die Kanzlei gut erreichbar.

Mitlgliedschaft

im DAV und der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.


Rechtsanwältin Natascha Raquet

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ernestus.eu

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Kontakt

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Rechtsanwältin Natascha Raquet
ERNESTUS Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Bahnhofstr. 29
70372 Stuttgart

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Telefon:
0711/2535913
Fax:
0711/25359155

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@schmidt-rechtsanwaelte.com
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/schmidt-rechtsanwaelte-raquet
Web:
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Natascha Raquet:
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Sozialrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von NULL € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 180,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Französisch Französisch
Italienisch Italienisch
Spanisch Spanisch