Rechtsanwalt Volker Seiring

Rechtsanwalt
Volker Seiring
Rechtsanwalt Volker Seiring

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Fachanwalt für Strafrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Betäubungsmittelstrafrecht (BTM-Strafrecht)
    • Verkehrsstrafrecht
  • Wehrdienstrecht, Wehrdisziplinarrecht
    • Vertretung vor dem Truppendienstgericht / Strafgerichten


Rechtsanwalt Volker Seiring

Rechtsanwalt (seit 1986) und Fachanwalt für Strafrecht (seit 1997).

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Freiburger Anwaltverein
  • Strafverteidiger Baden Württemberg


Philosophie:

Wir bieten eine fundierte und diskrete Bearbeitung Ihrer Rechtsprobleme. Dabei kann auf jahrelange Praxis, die durch ständige Fortbildungen erweitert wird, zurückgegriffen werden. Auf dieses Wissen können Sie vertrauen.

Standort:

Die Kanzlei befindet sich in Innenstadtnähe von Freiburg im schönen Altbauviertel Wiehre. Kostenlose Mandantenparkplätze stehen vor dem Haus zur Verfügung, sowie in 200 m die Haltestelle „Brauerei Ganter“ der Straßenbahnlinie 1.

Fremdsprachen:

  • Französisch,
  • Englisch,
  • Spanisch


Bürozeiten:

Die Sprechzeiten sind Montag-Freitag von 8:30- 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr. Freitag ist das Telefon bis 13:30 besetzt. Gerne können Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.


Meine Kontaktdaten finden Sie rechts.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Rechtsanwalt Volker Seiring ist gelistet in Rechtsanwälte Freiburg und Fachanwälte Freiburg

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Volker Seiring
Dreikönigstr. 12
79102 Freiburg

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Telefon + Fax

Telefon:
0761/72523
Fax:
0761/73631

E-Mail + Internet

E-Mail:
ra-seiring@t-online.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/seiring

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Volker Seiring:
  • Strafrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Volker Seiring:
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wehrrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 200 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 200 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Französisch Französisch
Spanisch Spanisch